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Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Zweckbestimmung; Indikation; Kontraindikation - KERN MTS 300K100M Betriebsanleitung

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3 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

Gemäß Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen für nachfolgende
Zwecke geeicht sein. Artikel 1, Absatz 4. „Bestimmung der Masse bei der
Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der
ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung."

3.1 Zweckbestimmung

3.1.1 Indikation

-Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkunde.
-Verwendung als „nichtselbsttätige Waage", d.h. die Person stellt sich vorsichtig und
mittig auf die Wägeplatte, bzw. bei einer Hängewaage in eine geeignete Haltevor-
richtung. Bei Babywaagen ist das Kind ebenfalls auf die Waagschale zu legen oder
zu setzen. Bei Rollstuhlwaagen wird ein Rollstuhl mit der sich darauf befindender
Person über die Rampe mittig auf die Wägeplatte geschoben, bzw. bei Elektroroll-
stühlen selbstständig auf die Wägeplatte gefahren.
Nach Erreichen eines stabilen Anzeigewertes kann der Gewichtswert abgelesen
werden.

3.1.2 Kontraindikation

Es ist keine Kontraindikation bekannt.
3.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Waage dient zum Bestimmen des Gewichts von Personen im Stehen, im
Sitzen und von Babys im Liegen, je nach Modell, in medizinischen Behandlungsräu-
men. Die Waage ist geeignet zur Erkennung, Verhütung und Überwachung von
Krankheiten.
Die Waagen, die über eine serielle Schnittstelle verfügen, dürfen nur an
Geräte angeschlossen werden, die konform der Vorschrift EN60601-1
sind.
Bei Personenwaagen sollte sich die zu wiegende Person vorsichtig und mittig auf die
Wägeplatte aufstellen und ruhig stehen bleiben, bzw. bei Stuhlwaagen sich mittig auf
die Sitzfläche setzten und ruhig sitzen bleiben.
Bei der Rollstuhlwaage ist der Rollstuhl ganz auf die Wägeplatte zu schieben bzw.
bei Elektrorollstühlen selbständig zu fahren und die Räder sind für die Wägung fest-
zustellen.
Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.
Die Waage ist für Dauerbetrieb ausgelegt.
MPS / MTS / MXS / MWS-BA-d-1215
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