Falls eine Sicherung durchbrennen sollte: Suchen und beseitigen Sie die Ursache dafür und tauschen Sie
erst dann die durchgebrannte Sicherung gegen eine Ersatzsicherung aus.!
Geeignete Glassicherungen für CB-Geräte können für 2 bis 3 Ampere ausgelegt sein.
„Reparieren" Sie keine Glassicherung mit Alufolie oder ähnlichem Material !
Übrigens:
Die maximale. Versorgungsspannung des Funkgerätes beträgt 15 V. Diese Spannung darf keinesfalls
überschritten werden!
Da Ihr Funkgerät überdies mit einer Stabilisierungsschaltung ausgerüstet ist, führen erhöhte Spannungen
auch nicht zu einem Ansteigen der Sendeleistung . Erhöhte Spannung bringt also keinerlei „Verbesserung".
Antennenanschluß
Schließen Sie Ihre CB-Antenne an der Buchse ANT auf der Rückseite Ihres ALBRECHT AE 5280 an. Diese
Antenne muß im CB-Funkbereich für eine Impedanz von 50 Ohm abgestimmt sein.
Ist das nicht der Fall, kann die Senderendstufe Ihres AE 5280 unter Umständen beschädigt werden (keine
Garantie in solchen Fällen!). Auch dürfen Sie niemals ohne Antenne senden!
Viele CB-Mobilantennen müssen bei Inbetriebnahme abgestimmt werden, wenn Sie optimale Reichweite
erzielen wollen. Man benötigt dazu ein Stehwellenmeßgerät.
Solche Meßinstrumente gibt es preiswert bei Ihrem Funkhändler.
Auch in CB-Funkclubs kann man sich evtl. ein Stehwellenmeßgerät ausleihen. Das Meßinstrument sollte nur
kurzfristig zum Abstimmen der Antenne in die Antennenleitung eingeschleift werden, danach nehmen Sie das
Instrument unbedingt wieder aus der Leitung heraus, es könnte sonst im Dauerbetrieb Funkstörungen
verursachen!
Rechtliche Hinweise
Ihr Albrecht AE 5280 ist als CB-Funkgerät für AM und FM anmelde- und gebührenpflichtig. Sie müssen es
bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) anmelden. Das
BAPT ist in vielen größeren Städten vertreten. Sie finden die BAPT-Anschrift entweder im Telefonbuch oder
können Sie direkt bei der BAPT-Zentrale in Mainz unter der Telefonnummer 06131/18-0 erfahren.
Bitte beachten Sie: Der CB-Funk auf den neuen Kanälen 41 bis 80 ist in Deutschland erst ab dem 1.1. 1996
freigegeben. Beachten Sie die Bestimmungen des BMPT und des BAPT und erkundigen Sie sich vor
Inbetriebnahme bei Ihrem Funkfachhändler, den CB-Vereinen oder bei der zuständigen BAPT - Außenstelle.
Dieses Gerät entspricht den Zulassungsbestimmungen BAPT 222 ZV 104, sowie der EG-Richtlinie
89/336/EWG und den Bestimmungen des EMV-Gesetzes vom 9.Nov. 1992 und ist daher mit dem
nationalen Zulassungszeichen (zusätzliche Kennzeichnung AFM 80 ) und dem CE-Zeichen gekennzeichnet
Die Anforderungen des EMV-Gesetzes bzw. der EG-Richtlinie werden erfüllt, wenn das Gerät
bestimmungsgemäß in Kraftfahrzeugen bzw. Wohngebieten entsprechend den Vorgaben dieser
Bedienungsanleitung eingesetzt wird und dabei beachtet wird, daß die maximale Länge aller am Funkgerät
angeschlossener Kabel ( ausgenommen Antennenleitung) nicht mehr als 3 Meter beträgt.