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Werkstattreparaturrechnungen Werden Nur Mit - Saro XT 50 Betriebsanleitung

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4. Gewährleistungsbedingungen
-
die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen .
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Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde
Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.
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folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw. Herstellungsfehler (z .B
. Bruch, falscher Zusammenbau):
- Bauteile, die während der normalen Wartungs – arbeiten ausgewechselt werden,
wie z.B. Luftfilter, Öl, Zündkerze, Bremsflüssigkeit .
- Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z.B. Kupplungsscheiben,
Bremsbeläge, Variator- Fliehkraftmassen (Rollenkerne, Keilriemen), Kabel, Lampen,
Sicherungen, Sitzbankdichtungen, Aufkleber, Auspuff, Reifen, Batterie, Ständer, Sitze,
Anlasserfreilauf, Bremszug, Gaszug, Stoßdämpfer, Tachowelle .
-
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und
Säuberungsarbeiten .
I . Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für Mängel, die
im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten
Inspektion stehen.
II . Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des
Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach
mehreren Fehlschlägen der Nachbesserung .
III . Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem
Hersteller.
IV . Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
6 . Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach
Feststellung des Mangels bei der Sacom-handel GmbH erhoben werden.
7 . Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder erneuert
noch verlängert.
8 . Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
9 . Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie
vom Hersteller schriftlich bestätigt worden sind.
10. Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall steht Ihnen unsere Service-Hotline
zur Verfügung.
11. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Kaufbeleg vorzulegen und
die vorgeschriebenen Inspektionen nachzuweisen .
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie vom
Hersteller schriftlich bestätigt sind.

Werkstattreparaturrechnungen werden nur mit

schriftlicher Zusage seitens der Sacom-handel GmbH
übernommen; die Bestätigung ist gleichzeitig der Auftrag
für die Reparatur.
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