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Gewährleistungsbedingungen - Saro XT 50 Betriebsanleitung

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4. Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei gewerblicher
Nutzung beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Kaufdatum falls
nichtanders vertraglich vereinbart.
1. Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in
Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem
Datum der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der
Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des
Rollers. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch
Vertragswerkstätten und umfasst: Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils–
Arbeitszeit -Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung. Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
2 . Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die
Kosten des Aus- und Einbaus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung
und des abgestempelten Gewährleistungsheftes ist der Gewährleistungsanspruch
nachzuweisen.
3 . Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen als dem in der
Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen .
4 . Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw.
eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen,
erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch,
wenn die Vorschriften über die Behandlung des Rollers nicht befolgt werden und die
vorgesehenen Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
5.
Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
-
Nachfüllen von Schmiermitteln, Spezialflüssigkeiten und verschiedenes
Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten
Störungen steht.
-
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben
entstehen.
-
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die die
Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
-
leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Dichtungen, die keine
Veränderung des Flüssigkeitsstandes bewirken.
-
Schäden, die zurückzuführen sind auf:
-
Kraftstoffablagerungen im Vergaser, welche durch Standzeiten verursacht werden.
-
den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen des Benutzers, den
Schaden selbst zu beheben .
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