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Einbauvoraussetzungen; Versorgungsanschlüsse Planen; Gasanschluß; Elektroanschluß - Küppersbusch GEH 6300.1 Bedienungsanweisung Mit Montageanweisungen

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Einbauvoraussetzungen

Der Aufstellungsraum muß einen Rauminhalt von min. 20 m
durch ein Fenster oder eine Tür ins Freie gelüftet werden können.
Für den Gasanschluß wird in einem Nebenschrank zusätzlicher Raum be-
nötigt.
Die Wandabschlußleiste muß aus hitzebeständigem Material bestehen und
darf im Bereich des Kochfeldes nicht mit Steckdosen versehen sein. Empfoh-
len wird eine Kunststoffträgerleiste mit einer Deckleiste aus Aluminium. Die
auf der Arbeitsplatte aufliegende Schenkellänge darf 30 mm nicht überschrei-
ten.
Die Wand oberhalb der Wandabschlußleiste im Bereich des Gerätes muß
aus nichtbrennbarem Material bestehen. Holz, Kunststoff, PVC-Folien etc.
entsprechen nicht diesen Anforderungen.
Bei normalem Gebrauch können auf die umgebenden Möbelteile erhöhte
Temperaturen einwirken. Die Möbelteile müssen den Anforderungen für
Wärmegeräte entsprechen. Bei Einbaumöbeln muß der Kunststoffbelag bzw.
das Furnier mit hitzebeständigem Kleber (100 °C) verarbeitet sein.
Der seitliche Abstand zu Hochschränken muß zu beiden Seiten mindestens
300 mm betragen.
Der Mindestabstand von Hängeschränken und Dunstabzugshauben über der
Kochfläche beträgt 650 mm.
Vor dem Einbau und nach jedem eventuellen Ausbau des Kochfeldes ist die
Abdichtung auf Beschädigungen und lückenlose Auflage zu prüfen und ggf.
zu erneuern. Von einer zusätzlichen Verklebung mit Silikon o. ä. muß Ab-
stand genommen werden, da die Gefahr besteht, daß die beschichteten
Arbeitsplatten beschädigt werden, wenn das Kochfeld abgenommen wird.
Ausnahme: Bei unebenen (z.B. keramikgefliesten) Arbeitsplatten ist eine
Abdichtung mit temperaturbeständigem, dauerelastischem Dichtmaterial er-
forderlich (z.B. mit Silikon, geeignet für Keramik). Dieses Dichtmaterial nur
um die Kante des Kochfeldes herum auftragen, nie unterhalb des Kochfel-
des!
Versorgungsanschlüsse planen
Gasanschluß
In Deutschland kann der Gasanschluß entweder unter Verwendung eines zuge-
lassenen Gassicherheitsschlauches mit Steckdose oder fest mit einem Gasab-
sperrhahn erfolgen.
Das Gerät ist werkseitig mit einem Verbindungsstück für den Anschluß an ein
Sicherheits-Gasschlauchleitung mit Nippelverbindung nach DVGW VP 618-2
ausgestattet.
Der für den Anschluß mit einer starren Verbindung oder einem Gassicher-
heitsschlauch nach DIN 3383 und 3384 erforderliche Gasanschluß R 1/2"
muß nach den im Aufstellungsland geltenden gesetzlichen Installationsbedin-
gungen und Richtlinien angeschlossen werden.
Beachten Sie für das Planen der Versorgungsanschlüsse die folgenden Hin-
weise:
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Gasanschluß mit Sicherheitsgasschlauch
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haben und
Für den Anschluß mit einer DVGW zugelassenen Sicherheits-Gasschlauch-
leitung mit Nippelverbindung nach DVGW VP 618-2 ist eine Sicherheitsgas-
steckdose nach DVGW VP 635-1 notwendig.
Ein Sicherheitsgasschlauch nach DVGW VP 618-2 wird mittels der Nippel-
verbindung an das Verbindungsstück des Gasherdes aufgeschraubt.
Ein Sicherheitsgasschlauch nach DIN 3383 wird direkt gasdicht auf den An-
schlußstutzen des Gasherdes aufgeschraubt.
Empfehlenswert ist eine Sicherheitsgassteckdose im rechten Nebenschrank.
Schlauchlänge 1000 mm bis Geräteanschluß.
Bei Anschluß im linken Nebenschrank Schlauchlänge 1500 mm bis Gerä-
teanschluß.
Bei Sicherheits-Gasschlauchleitungen mit Nippelverbindung nach DVGW VP
618-2 sind Schlauchlängen von 6000 mm nur im Außenbereich zulässig
Der Anschluß muß eine Absperrvorrichtung haben und zugänglich sein.
Gasanschluß mit starrer Verbindung
Der Anschluß muß eine Absperrvorrichtung haben und zugänglich sein.
Elektroanschluß
Der elektrische Anschluß muß nach den nationalen und lokalen Bestimmungen
ausgeführt werden. Für die Stromversorgung von Backofenbeleuchtung und
Einhand-Zündung ist eine 230-240 V-Schutzkontakt-Steckdose außerhalb des
Einbauraumes erforderlich. Das Gerät ist steckerfertig.
GEH 6300.1

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