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Garantie/Kundendienst - Electrolux era 34391 w8 Benutzerhandbuch

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66 electrolux

GARANTIE/KUNDENDIENST

Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu
einem Defekt kommen. Unser Kundendienst übernimmt auf Anfrage gerne die
Reparatur, und zwar sowohl während des Garantiezeitraums als auch danach. So
ist gewährleistet, dass ein Defekt nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer des
Geräts führt.
Die vorliegenden Garantiebedingungen beruhen auf der Richtlinie der
Europäischen Union 99/44/EG sowie den Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Die dem Kunden aufgrund dieser Gesetze zustehenden Rechte
können durch die vorliegenden Garantiebedingungen nicht geändert werden.Diese
Garantiebedingungen ziehen keine Einschränkung der Garantieverpflichtungen
des Verkäufers gegenüber dem Endbenutzer nach sich. Die Garantie für das Gerät
erfolgt im Rahmen und unter Beachtung folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15 niedergelegten Bestimmungen
beheben wir kostenlos jeden Defekt, der während eines Zeitraums von 24
Monaten ab dem Datum der Übergabe des Geräts an den ersten Endkunden
auftritt.Diese Garantiebedingungen gelten nicht im Falle einer Nutzung des
Geräts zu gewerblichen oder vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine Wiederherstellung des Gerätezustands vor
dem Auftreten des Defekts ab. Die defekten Bestandteile werden ausgetauscht
oder repariert. Kostenlos ausgetauschte Bestandteile gehen in unser Eigentum
über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen wir über den Defekt
unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung ist, dass der Kunde die
Kaufbelege mit dem Kauf- und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an empfindlichen Bestandteilen, wie
z.B. Glas (Glaskeramik), Kunststoffen oder Gummi, auf unsachgemäßen
Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht möglich bei kleinen
Veränderungen ohne Auswirkungen auf Gesamtwert und -stabilität des Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der Defekt auf eine der folgenden
Ursachen zurückzuführen ist:
• eine chemische oder elektrochemische Reaktion infolge von Wassereinwirkung,
• allgemein anomale Umweltbedingungen,
• unsachgemäße Betriebsbedingungen,
• Kontakt mit aggressiven Substanzen.
(B)

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