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Sachgemäßer Gebrauch - Miele G 7856 Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise und Warnungen
Sachgemäßer Gebrauch
~
Vorsicht beim Umgang mit flüssigen
Hilfsmitteln/Additiven! Es handelt sich
dabei zum Teil um ätzende und reizen-
de Stoffe. Auf keinen Fall organische
Lösemittel verwenden, da u. a. Explo-
sionsgefahr besteht!
Die geltenden Sicherheitsvorschriften
beachten! Schutzbrille und Handschu-
he benutzen! Bei allen chemischen
Hilfsmitteln sind die Sicherheitshinweise
der Hersteller zu beachten!
~
Das Wasser im Spülraum ist kein
Trinkwasser!
~
Verwenden Sie nur Spülmittel für
Gewerbe-Geschirrspüler. Bei Verwen-
dung anderer Spülmittel besteht die
Gefahr einer Beschädigung des Spül-
guts und des Gewerbe-Geschirrspü-
lers.
~
Bei pulverförmigen Reinigungsmit-
teln Staubinhalation vermeiden!
Werden Reinigungsmittel verschluckt,
können sie Verätzungen in Mund und
Rachen verursachen oder zum Ersti-
cken führen.
~
Vorausgehende Behandlungen (z.B.
mit Reinigungsmitteln), aber auch be-
stimmte Anschmutzungen und einige
Spülmittel können Schaum verursa-
chen. Schaum kann das Reinigungser-
gebnis beeinträchtigen.
8
~
Beachten Sie, dass Formulierungs-
änderungen, Lagerbedingungen usw.,
welche vom Hersteller der Chemikalien
nicht bekanntgegeben wurden, die
Qualität des Reinigungsergebnisses
beeinträchtigen können.
~
Achten Sie bei der Verwendung von
Reinigungsmitteln und Spezialproduk-
ten bitte unbedingt auf die Hinweise
des Reinigerherstellers. Setzen Sie das
jeweilige Reinigungsmittel nur für den
vom Hersteller vorgesehenen Anwen-
dungsfall ein, um Materialschäden und
ggf. heftigste chemische Reaktionen
(z.B. Knallgasreaktion) zu vermeiden.
~
Der Gewerbe-Geschirrspüler ist nur
für den Betrieb mit Wasser und additi-
ven Reinigungsmitteln ausgelegt. Das
Gerät darf nicht mit organischen Löse-
mitteln betrieben werden, da u. a. Ex-
plosionsgefahr besteht (Anmerkung: Es
gibt viele organische Lösemittel, bei
denen keine Explosionsgefahr besteht,
sondern andere Probleme auftreten
können, wie z.B. die Zerstörung von
Gummis und Kunststoffen).
~
Die anwendungstechnische Emp-
fehlung chemischer Hilfsmittel (wie z.B.
Reinigungsmittel) bedeutet nicht, dass
der Gerätehersteller die Einflüsse che-
mischer Hilfsmittel auf das Material des
Spülgutes verantwortet.Beachten Sie,
dass Formulierungsänderungen, Lager-
bedingungen usw., welche vom Her-
steller der Chemikalien nicht bekannt-
gegeben wurden, die Qualität des Rei-
nigungsergebnisses beeinträchtigen
können.

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