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Zodiac FLEXiPLUS Montage Seite 20

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ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN DER FLEXIPLUS-BECKEN
Die vorliegenden Garantie-Bedingungen sind gemäß der französischen Gesetzgebung verfasst)
I- A
:
LLGEMEINES
3 Janre Garantie für den Textil-Liner
1 Jahr Garantie für den aufblasbaren oberen PVC-Ring
• Die Garantie tritt ab dem Datum der Lieferung an den Käufer in Kraft, wodurch die-
ser Eigentümer wird.
• Die in diesem Blatt beschriebenen Garantien gelten für neue Becken aus flexiblem,
durch Schweißen zusammengebautem Material die durch Sevylor International her-
gestellt werden und die bei einem durch den Hersteller** oder seine
„Tochtergesellschaften***" zugelassenen Detailhändler gekauft wurden, unter
Ausschluß des Peripherie-Zubehörs wie Filteranlage, Leiter, Skimmer und andere
nicht in dieser Definition enthaltene Teile.
• Die beschriebenen Garantieleistungen sind ausschließlich für den Eigentumer des
Beckens bestimmt.
• Das Becken ist gegen jeden Herstellungs-, Zusammenbau- oder Materialfehler
garantiert, der die Sicherheitseigenschaften beeinträchtigen könnte, in den Grenzen
der Beachtung der auf der mit jedem Becken gelieferten Installationsanleitung
erscheinenden Installations-, Benutzungs-, Wartungs- und Sicherheitshinweise.
• Alleine die durch den Hersteller** oder durch seine „Tochtergesellschaften***"
zugelassenen oder ernannten Sachverständigen sind befugt, zu bestimmen ob ein
Produkt fehlerhaft ist.
• Die Garantie beschränkt sich entweder auf den Versand zwecks Austausch des
durch unsere Sachverständigen als fehlerhaft erkannten Teils, oder auf die Reparatur
dieses, und dies nach Ermessen unserer Sachverständigen. Auf kein Fall kann dieses
Teil Anlaß zu irgendeiner Rückbezahlung geben.
• Der Hersteller behält sich das Recht vor, die Reparatur eines Beckens, das einen
zu großen Verschleiß aufweist und ein Risiko für die Sicherheit der Benutzer des
Beckens mit sich bringen kann, abzulehnen.
• Die Garantie beschränkt sich auf die Sendung durch den Hersteller** oder durch
seine „Tochtergesellschaften***" eines Beckenelementes falls dieses bei der
Lieferung fehlte. Auf kein Fall kann die Feststellung des Fehlens eines Elementes
Anlaß zu irgendwelchem Austausch oder Rückbezahlung des Kaufs geben..
• Alle Abmessungen und/oder Inhalte sind Richtwerte, da diese auf Grund der ver-
schiedenen für die Herstellung erforderlichen Toleranzen variieren können.
II- I
G
NANSPRUCHNAHME DER
ARANTIE UND
• Wenden Sie sich für jeden Antrag auf Garantieleistung an den Händler, bei welchem
das Becken gekauft wurde.
• Sämtliche Anträge auf Garantieleistungen sind von einem Beleg zu begleiten, auf dem
deutlich das Kaufdatum sowie die Serien-Nummern des Produktes (Herstellung) erscheinen.
• Der Händler muß einen Garantieleistungs-Antrag an den Hersteller** oder seine
„Tochter-gesellschaften ***" senden, auf welchem die Ursache des vermeintlichen
Fehlers erscheinen muß.
• Jedes durch unsere Sachverständigen als fehlerhaft erkanntes Produkt wird entweder
ausgetauscht oder repariert werden, je nach Zustand des Fehlers, und dies nach
Ermessen unserer Sachverständigen.
• Transportkosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
• Müßen sich unsere Sachverständigen an Ort und Stelle begeben, und stellt sich
heraus, dass der Fehler nicht durch Verschulden des Herstellers erschienen ist, so wer-
den die durch die Reise(n) aufkommenden Kosten sowie die Honorare dem
III- G
-A
:
ARANTIE
USSCHLUSS
• Alle Fehler und/oder Betriebsstörungen, die in Folge ungeeigneter Handhabungen
und/oder natürlichem Verschleiß auftreten würden und/oder wenn der Fehler in Folge
schlechter Lage und/oder Standort und/oder Installation und/oder ohne Wasser gelas-
senem Becken und/oder schlechter Wartung und/oder Nicht-Beachtung der Sicherheits-
und Aufsichtsregeln und/oder unsachgemäßer Verwendung des Beckens, Verwendung
von nicht durch den Hersteller zugelassenen Geräten oder sogar Zubehör auftreten
würde sind von der Garantie ausgeschloßen.
• Alle mit dem Austausch oder der Reparatur der durch unsere Sachverständigen als feh-
lerhaft erkannten Teile verbundenen Nebenkosten, Arbeit, Reise, Abbau, Verpackung,
Transport, Stillstand, Begutachtung, Beckenreinigung, Wiederaufbau, Wasserverlust oder -
ersatz, Behandlungschemikalien, usw., sowie die Gefahr, gehen immer auf Lasten des
Eigentümers und sind nicht durch die Garantie gedeckt.
• Alle durch Wasserverlust, nicht kompatible und/oder nicht durch den Hersteller zuge-
lassene Wasserbehandlungsprodukte (Chemikalien), nicht kompatible und/oder nicht
durch den Hersteller zugelassene Reinigungsprodukte, Mißbrauch verursachte Schäden,
oder Schäden die auf eine fehlerhafte Wartung, Nicht-Beachtung der Sicherheits- und
Aufsichtsanweisungen zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschloßen.
• Alle Schäden an Personen oder an Besitz, auf Grund der Verwendung eines anderen
Wassers als das durch die Kanalisation gelieferte, wegen Eis, Frost, Auftauen, Feuer, Tieren,
Vegetation, Umwelt, Verschmutzung, wegen Naturereignissen (Überschwemmung,
Gewitter, Sturm, Wind, UV-Strahlung, usw...), Vandalismus, Diebstahl und anderer unab-
wendbarer Ereignisse, auf Grund der Beschaffenheit des Bodens, seiner Bewegung, seinem
Einsinken, seinem Rutschen, seiner Dränage, usw., sind von der Garantie ausgeschlossen.
• Immer um die Qualität seiner Produkte besorgt, behält sich der Hersteller folglich
das Recht vor, die Eigenschaften seiner Modelle ohne Vorankündigung zu ändern.
• Alle unsere Becken werden zur Installation bereit verkauft, folgende
Verantwortungen obliegen dem Eigentümer:
anleitung lesen, sich die zusätzlichen erforderlichen Elemete beschaffen und ggf. sich bei
einer durch den Hersteller** oder durch seine „Tochtergesellschaften***" befugten
Person erkundigen.
beschriebenen Bedingungen wählen.
- Die in der Installationsanleitung beschriebenen Anweisungen bei der Installation,
der Benutzung und der Wartung des Beckens beachten.
mit dem Material des Beckens kompatibel sind (regelmäßig durchgeführte
Wartungen sind für den guten Betrieb des Beckens unentbehrlich).
Sollte jedoch der Eigentümer es wünschen, sein Becken durch einen Fachmann ins-
tallieren zu lassen, so empfehlen wir ihm, sich an einen durch den Hersteller** oder
seine „Tochtergesellschaften***" zugelassenen Detailhändler zu wenden.
• Die Garantie erlischt:
„Tochtergesellschaften***" zugelassenen Dritten durchgeführt werden.
durch den Hersteller** oder durch seine „Tochtergesellschaften***" befugten
Person durchgeführt werden.
- Bei jeder Anpassung von Teilen und Zubehör, die keine Original-Teile des Herstellers
sind.
- Bei jeder nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Beckens.
** der Hersteller = Sevylor International
*** liste der "Tochtergesellschaften" siehe auf der Rückseite dieser Anleitung.
V
:
ORGEHENSWEISE
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
• Ein Stillstand oder Nutznießungsmangel des erworbenen Gutes während der
Warteperiode entweder für die Lieferung eines bei der Lieferung des Beckens feh-
lenden Elementes oder für die Reparatur oder den Austausch gibt keinen Anlaß zu
Materialverleih und/oder gibt kein Anrecht auf irgendwelche vertragliche
Entschädigung, welcher Art auch immer.
Jedoch wird die Dauer der Garantie um die Dauer des Stillstands verlängert, voraus-
gesetzt, dass der Kunde sein Becken abholt sobald ihm die Beendigung der
Raparaturarbeiten mitgeteilt wird.
• Der Eigentümer muß alle erforderlichen Schritte einleiten, um sein Becken nach allen aus-
geführten Arbeiten (Reparatur, Kontrolle, Gutachten,...) abzuholen oder abholen zu laßen,
und dies binnen sechs Monaten. Nach dieser Frist betrachten wir, daß wir seine stillschwei-
gende Zustimmung für die Vernichtung seines Beckens haben, und dies ohne
Erinnerungsschreiben unsererseits.
Wir empfehlen dem Eigentümer des Beckens sich bei seiner Versicherungsgesellschaft
zu vergewissern, daß seine Haftpflicht Dritten gegenüber gesichert ist, und sich bezügli-
ch der Garantien zu informieren, die ihm seine „Universalversicherung" auf Grund des
Erwerbs seines Beckens gibt.
Sonderfälle:
• Die durch eine fehlerhafte Handhabung oder andere Gründe verursachten Riße,
Löcher u. a. sind von der Garantie ausgeschloßen.
Die Flecken jeglicher Art; gewisse Chemikalien können, wenn sie in zu großen Mengen
vermischt oder verwendet werden, einen negativen Einfluß auf die Lebensdauer des
Beckens haben (Verfärbung und/oder Verlust der Elastizität, wodurch mit der Zeit das
Material des Beckens porös, steif und brüchig wird, oder sogar beträchtliche Falten an
den Stellen aufweist, wo sich die besagten Produkte angesammelt haben).
• Dies gilt besonders für die Chemikalien, die Isocyansäure enthalten, sowie für gewis-
se Produkte ohne Chlor, ausgenommen die Schwimmbecken-Reiniger mit aktiven
Mineralmolekülen. Die Verwendung von Kupfersulfat ist strengstens untersagt, der
Hersteller lehnt jede Verantwortung ab und schließt alle auf die Verwendung dieser
Produkte zurückzuführenden Folgen aus seiner Garantie aus.
Die gesetzliche Garantie von Artikel 1641 des Französischen bürgerlichen Gesetzbuchs ist in
Kraft.
- Vor jeglichem Aufbau der Becken-Anlage sorgfältig und vollständig die Installations-
- Die Lage, den Standort und den Aufbau gemäß den in der Installationsanleitung
- Behandlungs- und Wartungsmittel, sowie deren Dosierung, so wählen, daß sie
- Wenn Reparaturen durch einen nicht durch den Hersteller** oder seine
- Wenn Änderungen und/oder Anpassungen des Beckens ohne Zustimmung einer
D

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