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Kathrein CAP 910 Originalbetriebsanleitung Seite 32

Inhaltsverzeichnis

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SICHERHEITSDATENBLATT SIKAFLEX
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel
Verträglich mit allen gängigen Löschmitteln.
Besondere Gefährdung durch das Produkt, seine Verbrennungsprodukte oder durch entstehende Gase
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO)
Zusätzliche Hinweise
Brandrückstände und kontaminiertes Löschmittel müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt
sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
Umweltschutzmassnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Mit fl üssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel)
aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Kapitel „Entsorgung" behandeln.
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Entfällt
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.
Zusätzliche Hinweise zur Lagerung
Vor Frost schützen.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.
* 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
Bezeichnung des Bestandteils
CAS-Nr.
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere
64742-82-1
64742-82-1
32
*
)
Markierungen (*) am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin.
Kohlendioxid (CO
Chlorwasserstoff (HCl)
Stickoxide (NO
Kapitel 8 „Persönliche Schutzausrüstung"
beachten.
Art
AGW
350 mg/m3
AGW
70 ml/m3
®
-291
)
2
)
x
Referenz/Land/Jahr
TRGS 900/DE/2004
TRGS 900/DE/2004

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