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Gewährleistung; Entsorgung - Tenneker 5849121 Gebrauchsanweisung

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Gewährleistung
Dieser Artikel der Marke Tenneker wurde nach den moderns-
ten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer
ständigen strengen Qualitätskontrolle.
Die HORNBACH-Baumarkt-AG, Hornbachstraße 11, 76879
Bornheim / Deutschland (nachfolgend Garantiegeber) garan-
tiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die
Qualität der Tenneker Holzkohlegrills und Gasgrills.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre. Die Garantiezeit beginnt
mit dem Kaufdatum. Bitte zum Nachweis des Kaufdatums die
Originalquittung oder -rechnung aufbewahren.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materi-
alfehler sowie Durchrostung von Deckeln und Feuerschalen.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die Folge sind von
• fehlerhafter Montage oder Anschluss
• unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung
• unsachgemäßer oder unzureichender Wartung oder Re-
paraturen
• gewaltsamer Einwirkung
• Verwendung von nicht Original Ersatzteilen
• nicht bestimmungsgemäßem chemischen, elektrischen
oder elektronischen Einfluss
Nicht von der Garantie abgedeckt sind des Weiteren Schäden
an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzu-
führen sind. Die Garantie umfasst auch keine Begleitschäden
oder Folgeschäden.

Entsorgung

Dieses Gerät darf nicht im unsortierten Hausmüll entsorgt
werden. Das Gerät an einer ausgewiesenen Recycling-
Sammelstelle entsorgen. Dadurch tragen Sie zum Schutz der
Ressourcen und der Umwelt bei. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.
Kinder dürfen auf keinen Fall mit Kunststoffbeuteln und Ver-
packungsmaterial spielen, da Verletzungs- bzw. Erstickungs-
gefahr besteht. Solches Material sicher lagern oder auf um-
weltfreundliche Weise entsorgen.
3. Garantieleistungen
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den de-
fekten Artikel, um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt.
Liegt ein Garantiefall vor, wird der Artikel vom Garantiegeber
kostenlos repariert oder ausgetauscht. Sofern der Artikel
zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist
der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein ähnliches
Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile
davon gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlän-
gern die Garantiezeit nicht. Durch die Erbringung von Garan-
tieleistungen beginnt die Garantiezeit nicht von Neuem.
4. Inanspruchnahme der Garantie
Für Garantieansprüche wenden Sie sich bitte an den nächst-
gelegenen HORNBACH-Markt. Diesen finden Sie unter www.
hornbach.de. Oder schreiben Sie eine E-Mail an die Adresse
"service@hornbach.com", um mit dem Garantiegeber Verbin-
dung aufzunehmen.
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des
Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkt-
haftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
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