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BETRIEBSSTOFFE
Bremsflüssigkeit DOT 4 / DOT 5.1
Norm / Klassifizierung
–
DOT
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Bremsflüssigkeit, welche der angegebenen Norm entspricht (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entspre-
chenden Eigenschaften besitzt.
Gabelöl (SAE 4) (48601166S1)
Norm / Klassifizierung
–
SAE (
S. 95) (SAE 4)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Öle, welche den angegebenen Normen entsprechen (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entsprechenden
Eigenschaften besitzen.
Kühlflüssigkeit
Vorgabe
–
Nur geeignete Kühlflüssigkeit verwenden (auch in Ländern mit hohen Temperaturen). Bei minderwertigen Frostschutzmitteln kann es
zu Korrosion und Schaumbildung kommen.
–
Verwenden Sie nur Kühlflüssigkeit auf Ethylenglykolbasis.
Mischungsverhältnis
Gefrierschutz: −25... −45 °C
Kühlflüssigkeit (gebrauchsfertig gemischt)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Kühlflüssigkeit auf Ethylenglykolbasis.
Gefrierschutz
Motoröl (SAE 10W/50)
Norm / Klassifizierung
–
JASO T903 MA (
S. 95)
–
SAE (
S. 95) (SAE 10W/50)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Motoröle, welche den angegebenen Normen entsprechen (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entspre-
chenden Eigenschaften besitzen.
vollsynthetisches Motoröl
Stoßdämpferöl (SAE 2,5) (50180342S1)
Norm / Klassifizierung
–
SAE (
S. 95) (SAE 2,5)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Öle, welche den angegebenen Normen entsprechen (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entsprechenden
Eigenschaften besitzen.
Superkraftstoff bleifrei (ROZ 95)
Norm / Klassifizierung
–
DIN EN 228 (ROZ 95)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur bleifreien Superkraftstoff, welcher der angegebenen Norm entspricht oder gleichwertig ist.
–
Ein Anteil von bis zu 10 % Ethanol (E10 Kraftstoff) ist dabei unbedenklich.
Info
Verwenden Sie keinen Kraftstoff aus Methanol (z. B. M15, M85, M100) oder mit einem Anteil von mehr als 10 % Ethanol
(z. B. E15, E25, E85, E100).
50 % Korrosions-/Frostschutzmittel
50 % destilliertes Wasser
−40 °C
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