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Anhängerzugvorrichtung; Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel Zafira Betriebsanleitung

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Fahren und Bedienung
Anhängerzugvorrichtung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
von einer Werkstatt durchführen las‐
sen. Gegebenenfalls müssen Ände‐
rungen am Fahrzeug, die die Küh‐
lung, Hitzeschutzschilde oder andere
Aggregate betreffen, durchgeführt
werden.
Bei Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der Ab‐
schleppöse verdeckt werden. Wenn
dies der Fall ist, die Kugelstange zum
Abschleppen verwenden. Die Kugel‐
stange immer im Fahrzeug mitführen.
Einbaumaße einer werkseitig mon‐
tierten Anhängerzugvorrichtung
3 218.

Fahrverhalten, Fahrhinweise

Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator ver‐
wendet wird, der auf den Kugelkopf
wirkt.
Für Anhänger mit geringerer Fahr‐
stabilität sowie für Anhänger mit
einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 1300 kg darf die Geschwin‐
digkeit von 80 km/h nicht überschrit‐
ten werden; die Verwendung eines
Stabilisators wird empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 214.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast sind fahr‐
zeug- und motorabhängige Höchst‐
werte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche Anhänge‐
last ist die Differenz zwischen dem
tatsächlichen Gesamtgewicht des
Anhängers und der tatsächlichen
Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert ist generell für Steigungen
bis max 12 % gültig.
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur
angegebenen Steigung und bis zu
einer Höhe von 1000 Metern über
dem Meeresspiegel. Da sich die Mo‐
torleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht pro
1000 Meter zusätzlicher Höhe um
10 %. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 202.
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