Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Ce-Konformitätserklärung (Europa); Angaben Zur Konformität - Samsung ML-3050 Series Bedienungsanleitung

Laserdrucker
Inhaltsverzeichnis

Werbung

CE-Konformitätserklärung (Europa)
Prüfung und Zertifizierung
Die Samsung Electronics Co., Ltd. bestätigt mit dem CE-Kennzeichen
an diesem Produkt die Konformität mit den nachfolgenden mit Datum
aufgeführten EG-Richtlinien (nach Richtlinie 93/68/EWG):
1. Januar 1995: EG-Richtlinie 73/23/EWG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrischer
Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen (Niederspannungsrichtlinie);
1. Januar 1996: EG-Richtlinie 89/336/EWG (92/31/EWG) zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV-Richtlinie);
9. März 1999: EG-Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer
Konformität (FTE-Richtlinie).
Die vollständige Konformitätserklärung mit den für das Produkt geltenden Richtlinien
und den angewandten Normen können Sie über Ihren Samsung-Fachhändler
anfordern.
CE-Kennzeichnung
Zertifizierung nach EG-Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen (FAX)
Dieses Samsung-Produkt wurde von Samsung in Übereinstimmung mit der EG-
Richtlinie 1999/5/EG für den Anschluss an ein analoges öffentliches
Telekommunikationsnetz in Europa zugelassen (Einzelanschluss). Das Produkt eignet
sich für den Anschluss an nationale öffentliche Telekommunikationsnetze und
kompatible Nebenstellenanlagen in europäischen Ländern.
Falls Probleme auftreten sollten, wenden Sie sich an die Zulassungsstelle der Samsung
Electronics Co., Ltd. (Samsung Euro QA Lab).
Das Produkt wurde nach TBR 21 und/oder TBR 38 getestet. Als Hilfe für die
Verwendung und den Einsatz von Endeinrichtungen, die dieser Norm entsprechen, hat
das European Telecommunication Standards Institute (ETSI) ein Dokument (EG 201
121) herausgegeben, das Hinweise und zusätzliche Anforderungen zur Sicherstellung
der Netzkompatibilität von TBR21-Endeinrichtungen enthält. Das vorliegende Produkt
entspricht diesem Leitfaden in allen für das Produkt geltenden Punkten.
Informationen zur Funkzulassung in Europa
(für Produkte mit Sendeanlangen, die von der EU zugelassen wurden)
Bei diesem Gerät handelt es sich um einen Drucker für den privaten oder gewerblichen
Einsatz, in dem Niederleistungsgeräte zur drahtlosen Kommunikation über
hochfrequente Strahlung enthalten sein können, die in einem Frequenzbereich von 2,4
GHz/5 GHz betrieben werden. Der folgende Abschnitt gilt nur, wenn solche Geräte
vorhanden sind. Diese Angabe finden Sie auf dem System.
Die im System ggf. vorhandenen drahtlosen Geräte dürfen nur dann in EU-Ländern und
angegliederten Gebieten verwendet werden, wenn das System mit dem
Kennzeichen mit einer amtlichen Registriernummer und mit einem Warnsymbol
versehen ist.
Die Leistungsabgabe des oder der in Ihrem Drucker enthaltenen drahtlosen
Kommunikationsgeräte liegt weit unter dem von der EU in der R&TTE-Richtlinie
festgelegten Grenzwert für die Belastung durch hochfrequente Strahlung.
Europäische Staaten, in den der Betrieb gestattet ist:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (mit
EU
Einschränkungen zur Frequenz), Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EEA/EFTA-Länder
Europäische Staaten, in denen der Betrieb eingeschränkt gestattet ist:
In Frankreich ist der Frequenzbereich auf 2446.5-2483.5 MHz für
EU
Geräte (z. B. Funkanlagen) mit einer Sendeleistung von 10 mW
beschränkt.
EEA/EFTA-Länder
Angaben zur Konformität
Hinweise zu drahtlosen Kommunikationsgeräten
In Ihrem Druckersystem können Niederleistungsgeräte zur drahtlosen Kommunikation
über hochfrequente Strahlung enthalten sein, die im Frequenzbereich von 2,4 GHz/5
GHz betrieben werden. Der folgende Abschnitt enthält allgemeine Hinweise, die beim
Betrieb eines drahtlosen Kommunikationsgeräts zu beachten sind.
Zusätzliche Beschränkungen, Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise für bestimmte
Länder finden Sie in den Abschnitten zu den entsprechenden Ländern (oder
Ländergruppen). Die drahtlosen Geräte in Ihrem System dürfen nur in Ländern
verwendet werden, die auf den Funkzulassungssiegeln auf dem System identifiziert
werden. Wenn das Land, in dem Sie das drahtlose Gerät verwenden möchten, nicht
aufgeführt ist, wenden Sie sich an die örtliche Funkzulassungsstelle, um die
Anforderungen zu kennen. Für drahtlose Geräte gelten genaue
Zulassungsbestimmungen und möglicherweise ist die Verwendung nicht gestattet.
Die Leistungsabgabe des oder der in Ihrem Drucker enthaltenen drahtlosen Geräte liegt
weit unter dem derzeit geltenden Grenzwert für die Belastung durch hochfrequente
Strahlung. Da die drahtlosen Geräte (die möglicherweise in Ihrem Drucker enthalten
sind) weniger Strahlung abgeben als in den Sicherheitsvorschriften für hochfrequente
Strahlung zugelassen ist, geht der Hersteller davon aus, dass diese Geräte keine
Gefahr darstellen. Unabhängig vom Strahlungsniveau sollte während des normalen
Gebrauchs möglichst wenig Kontakt mit dem menschlichen Körper bestehen.
Als allgemeine Richtlinie wird die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 20 cm
zwischen dem Gerät und dem menschlichen Körper (außer Gliedmaßen) empfohlen.
Das Gerät sollte mehr als 20 cm vom menschlichen Körper entfernt sein, wenn
drahtlose Geräte eingeschaltet sind oder senden.
Diese Sendeanlage darf nicht in Verbindung mit einer anderen Antenne oder einer
anderen Sendeanlage betrieben werden.
Unter bestimmten Bedingungen gelten besondere Einschränkungen für drahtlose
Geräte. Nachstehend finden Sie Beispiel für allgemeine Beschränkungen:
Drahtlose Kommunikation über hochfrequente Strahlung kann
Störungen der Bordgeräte von Flugzeugen hervorrufen. Die aktuellen
Vorschriften für den Flugverkehr verlangen, dass drahtlose Geräte, z.
-
B. IEEE 802.11 (auch drahtloses Ethernet genannt) und Bluetooth-
Kommunikationsgeräte, in Flugzeugen ausgeschaltet bleiben.
iii
Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz
Derzeit keine Beschränkung.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ml-3050

Inhaltsverzeichnis