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Abschnitt B
Sondermeier Elektrofahrzeuge GmbH
Einstellmöglichkeiten
B.15 Antikippräder
Abb. 16
„Anti-Kipp-Räder" (Eine irreführende Bezeichnung!)
Die Prüfnorm schreibt eine „Vorrichtung gegen das Umkippen" vor. Damit
das auch funktioniert, müssten die „Anti-Kipp-Räder" nur wenige Millimeter
über dem Boden schweben und Ihr Elektromobil wäre fast 20 Zentimeter
länger. (Sie setzen dann auf jeden kleinen Stein und auf jeden
abgesenkten Bordstein auf.)
Die Benutzung vom Lift oder Fahrstühlen wäre nicht oder kaum noch
möglich.
Sie würden das Mobil nicht kaufen und diese „Anti-Kipp-Räder" in „Anti-
Fahrfunktions-Räder" umbenennen.
„Anti-Kipp" soll Sicherheit suggerieren, was nicht stimmt.
Wenn Sie den nächsten Abschnitt „Fahren" genau studieren, verlassen Sie
sich auf „Anti-Kipp-Räder" nicht mehr, sondern nur noch auf sich selbst
und unsere Ratschläge.
Wir erklären Ihnen alles, damit Ihnen nichts passieren kann.
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