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Funkstörungen; Batterien; Wiederverpacken - RGE 1K-KS Bedienungsanleitung

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SICHERHEIT
1.7
Funkstörungen
Die USV-Anlage ist gemäß EN_50091-2 bzw. EN_55022 Klasse A entstört. Zur Vermeidung von
Interferenzen sind ggf. Einschränkungen bei der Installation zu beachten oder zusätzliche Maßnahmen
erforderlich.
1.8

Batterien

 Die Wartung der Batterien darf nur durch autorisiertes Personal vorgenommen werden.
 Die in der USV und den Batterieerweiterungskits installierten Batterien enthalten säurehaltige
Elektrolyte. Unter normalen Bedingungen sind die Behälter trocken, aus einer beschädigten Batterie
kann jedoch Elektrolyt-Flüssigkeit austreten, die bei Kontakt mit der Haut oder den Augen
gefährliche Reizungen verursachen kann. Sollte dieser Fall eintreten, waschen Sie die betroffene
Stelle mit reichlich Wasser aus und wenden Sie sich unverzüglich an einen Arzt.
 An den Batteriekontakten liegt immer Spannung an.
 Selbst in entladenem Zustand kann eine Batterie einen starken Kurzschlussstrom erzeugen, der
Schaden an der Batterie selbst und an den angeschlossenen Kabeln verursachen kann und zudem
den Bediener der Gefahr von Verbrennungen aussetzt.
 Die Spannungswerte der Batterie können gefährlich sein. Obwohl die Spannung einer einzelnen
Zelle ungefährlich ist, kann eine Anzahl dieser Blöcke in Reihe geschaltet gefährliche Spannungen
erzeugen. Trennen Sie bei Wartungsarbeiten die Batterieblöcke so, dass nicht mehr als fünf Zellen
in Reihe geschaltet sind.
 Die Batterien sind „hermetisch" abgeschlossen. Die Einlagerungszeit bzw. längere Ruhepause ohne
Wiederaufladung darf bei 20°C nicht länger als 6 Monate dauern. Nach Ablauf dieser Zeit muss die
Batterie wieder aufgeladen werden. Hierzu muss das Gerät in Betrieb genommen werden. Bei
Nichtbeachtung dieser Anweisungen verlieren Sie Ihren Anspruch auf Garantie. Wir empfehlen,
Wiederaufladungsintervalle von max. 4 Monaten einzuhalten.
 Da neue Batterien oft nicht sofort die gesamte angegebene Kapazität bereitstellen, kann es
erforderlich sein, mehrere Ladezyklen durchzuführen, bis die optimale Batterie-Kapazität erreicht
wird.
 Zum Schutz der Umwelt müssen Batterien entsprechend der Vorschriften über die Entsorgung
toxischer und schädlicher Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
1.9

Wiederverpacken

Um das Gerät wieder zu verpacken gehen Sie folgendermaßen vor: Packen Sie das Gerät erst ein,
wenn seit dem letzten Ladevorgang mindestens sechs Stunden vergangen sind, Verpacken Sie das
Gerät mit Plastikfolie, die aus einem ausreichend durchlässigen atmungsfähigen Material beschaffen ist
(z.B. 100μm Polyethylen). Entfernen Sie die Luft bitte nicht aus der Verpackung.
Bedienungsanleitung RGE Serie AP 1 - 3 kVA – Rev.1.0 – 08/2015
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