SPEZIELLE WARN- UND SICHERHEITSHINWEISE
FÜR KÜHLGRÄTE MIT KÄLTEMITTEL R290 (PROPAN)
➡ Das Kältemittel R290 (PROPAN) ist entsprechend der Norm DIN EN 378-1 in die Kältemit-
telgruppe A3 (brennbar und explosiv) eingruppiert. Dieses kann in gewissen Bereichsgren-
zen mit Luft und einer entsprechenden Zündenergie (Zündquelle) eine exotherme Reaktion
auslösen!
➡ Halten Sie die Belüftungsöffnungen an der Vorder- und Rückseite der Geräte frei und sor-
gen Sie dafür, dass die Mindestabstände zu Begrenzungswänden und zu anderen Geräten
unbedingt eingehalten werden, um die Luftzirkulation nicht zu behindern! Es besteht sonst
bei einer Leckage des Kältesystems die Möglichkeit der Bildung eines zündfähigen Gas-
Luft-Gemisches!
➡ Verschließen Sie nicht die Belüftungsöffnungen der Geräteverkleidung (Zubehörteile), da
diese übergreifend sind! Es besteht sonst bei einer Leckage des Kältesystems die Möglich-
keit der Bildung eines zündfähigen Gas-Luft-Gemisches!
➡ Beschädigen Sie nicht den Kühlkreislauf des Gerätes. Es besteht Gefahr durch Ausströmen
und unbeabsichtigtes Entzünden des Gas-Luft-Gemisches!
➡ Innerhalb des Lebensmittel-Lagerfaches des Gerätes dürfen nur solche elektrischen Geräte
verwendet werden, die vom Hersteller zugelassen sind!
➡ Verwenden Sie zur Beschleunigung des Abtauvorganges keine anderen mechanischen Mit-
tel (z.B. Kratzer), als die vom Hersteller empfohlenen Hilfsmittel!
➡ Die Verwendung eines nicht gemäß der EU geltende ATEX-Richtlinie (dzt. 94/9/EG) explo-
sionsgeschützten Nasssaugers zum Aufsaugen des Tauwassers oder anderer nicht ex-ge-
schützter Elektrogeräte im Warenraum, ist verboten! Es besteht Entzündungsgefahr eines
sich möglicherweise bildenden zündfähigen Gas-Luft-Gemisches!
➡ Arbeiten am Kältesystem dürfen nur durch von AHT autorisiertes, auf brennbare und fluo-
rierte Kältemittel geschultes Servicepersonal durchgeführt werden!
➡ Das Öffnen des Kältekreislaufes und Absaugen des Kältemittels darf nur in gut belüfteten
Räumen oder im Freien durchgeführt werden! Die dafür notwendigen Tätigkeiten dürfen
nur durch sachkundiges, auf brennbare und fluorierte Kältemittel geschultes Serviceperso-
nal ausgeführt werden!
➡ Achten Sie bei der fachgerechten Entsorgung des Gerätes ganz besonders auf eine sichere
und umweltgerechte Entsorgung des brennbaren Kältemittels R290 (Propan) und des Wär-
medämmstoffes Polyurethan-Schaum mit Pentan! Erkundigen Sie sich vorher bei den für
Sie zuständigen Behörden über die dafür geltenden sicherheitstechnischen und gesetz-
lichen Entsorgungsbestimmungen!
DE
12