Sicherheit
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.4
Personalqualifikation
1.5
Gewährleistungsbestimmungen
6
Das Gerät bzw. das System ist ausschließlich zu der im Kapitel
„Systembeschreibung", auf Seite 7 erläuterten Verwendung mit den gelieferten und
zugelassenen Komponenten bestimmt.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer/Betreiber.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise
in der Betriebsanleitung.
Von der Anlage können Gefahren ausgehen, wenn sie nicht bestimmungsgemäß
verwendet wird.
Die elektrische Installation, Inbetriebnahme und Wartung des Gerätes darf nur
durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen, die vom Betreiber dazu autorisiert
wurden.
Die Fachkräfte müssen diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben
und deren Anweisungen befolgen.
Anforderungen an eine qualifizierte Elektrofachkraft:
•
Kenntnis der allgemeinen und speziellen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften.
•
Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften (z. B.
DIN VDE 0100 Teil 600, DIN VDE 0100-722) sowie der gültigen nationalen
Vorschriften.
•
Fähigkeit, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen zu vermeiden.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, ein Nichtbeachten dieser Anleitung, der
Einsatz von ungenügend qualifiziertem Personal sowie eigenmächtige
Veränderungen schließen die Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus. Die Gewährleistung des Herstellers erlischt.
Achtung
Beeinträchtigung der Gerätefunktion bei Einsatz falscher Ersatzteile!
Bei der Verwendung von nicht freigegebenen Bauteilen ist die Funktion nicht
sichergestellt. Nur vom Kundendienst freigegebene Ersatzteile verwenden.