Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Schnittstellen Und Peripheriegeräte; Schnittstellen; Peripheriegeräte; Zulassungsbedingungen - KERN KFB Installationsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

4.
Schnittstellen und Peripheriegeräte
4.1

Schnittstellen

Die Schnittstellen werden als „geschützte Schnittstellen" entsprechend Absatz 8.4 der Richtlinie
bezeichnet.
4.1.1
Lastzelleneingang
Ein 5-poliger oder ein 7-poliger Stecker für die Lastzelle befindet sich auf der Rückseite des
Gehäuses.
4.1.2
Andere Schnittstellen
Die Anzeige kann über eine oder mehrere der folgenden, geschützten Schnittstellen auf der
Hauptplatine oder auf separaten Schnittstellenplatinen verfügen.
RS 232C
Analogausgang (0 - 10V / 4 - 20 mA)
Blue tooth (übertragene Daten können nicht als gesetzliche Werte anerkannt werden.)
Die Schnittstellen müssen nicht gesichert sein.
4.2
Peripheriegeräte
Eine Verbindung zwischen Anzeige und Peripheriegeräte durch ein abgeschirmtes Kabel ist erlaubt.
Das Gerät kann an jedes einfache Peripheriegerät mit einem CE Konformitätszeichen angeschlossen
werden.
5.

Zulassungsbedingungen

5.1

Andere Messfunktionen als die nicht-automatischen Funktionen

Messfunktionen, die den Einsatz des Geräts als automatische Waage erlauben, fallen nicht unter
diesen Zulassungstyp.
5.2
Der Zählbetrieb ist nicht für NAWI zugelassen
Die als Ergebnis der Summierfunktion angegebene Zahl fällt nicht in den Bereich dieser NAWI-
Zulassung.
5.3

Das summierte Gewicht ist kein gesetzlicher Wert

Wenn bei Verwendung der Summierfunktion eine Summe von mehreren Wiegeergebnissen erstellt
wird, ist diese Summe nur informativ und gilt nicht als gesetzlich bindend.
5.4
Modulkompatibilität
Bei modularem Zusammenbau muss EN 45501:2015, Anhang F erfüllt werden.
Anhang Seite 7 von 14
EU Bauartzulassung Nr.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Kfn-tam

Inhaltsverzeichnis