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Lastzellen; Modulzusammenbau; Dokumente; Schnittstellen Und Peripheriegeräte - KERN KMA-TM Betriebs Und Installationsanleitung

Anzeigegerät
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3.3

Lastzellen

3.3.1
ZEMIC L6D und L6E Lastzellen
Die ZEMIC L6D C3 Lastzelle und die ZEMIC L6E C3 Lastzelle müssen anhand der Typentabelle in
Abschnitt 2.1 gewählt werden.
3.3.2
Allgemeine Abnahme der Module
Jede Lastzelle kann für Instrumente gemäß diesem Bauartzulassung verwendet werden, sofern die fol-
genden Bedingungen eingehalten werden:
1)
Ein Testzertifikat (EN 45501) oder OIML-Zertifikat der Übereinstimmung (R60), jeweils
ausgestellt für die Lastzelle durch eine offizielle Prüfstelle zuständig für die Typprüfung ge-
mäß Richtlinie 2009/23/EG.
2)
Das Zertifikat umfasst die Typen der Lastzelle und die notwendigen Daten der Lastzelle, die
für die Übereinstimmungserklärung des Herstellers für die Module erforderlich sind
(WELMEC 2, Ausgabe 5, 2009), und eventuell erforderliche Einbauvorschriften. Eine Last-
zelle mit der Kennzeichnung NH ist nur erlaubt, wenn der Feuchtigkeitstest nach EN 45501
bei dieser Lastzelle durchgeführt wurde.
3)
Die Kompatibilität von Lastzellen und Anzeige wird vom Hersteller mit dem Modulkompa-
tibilitätsformular, das in dem vorstehenden WELMEC 2 Dokument enthalten ist, zum Zeit-
punkt der EC-Prüfung oder der EC-Typenkonformitätserklärung bestätigt.
4)
Die Lastübertragung muss einem der Beispiele entsprechen, die in der WELMEC 2.4 Anlei-
tung für Lastzellen angegeben sind.
3.4

Modulzusammenbau

Beim Zusammenbau der Module muss EN 45501 Absatz 3.5 und 4.12 eingehalten werden.
3.5

Dokumente

Die bei DELTA (Ref.nr. T202965) eingereichten Dokumente gelten für die hier beschriebenen Wie-
geinstrumente.
4.
Schnittstellen und Peripheriegeräte
4.1

RS-232

Die Waagen können mit einer RS-232-Schnittstelle zum Anschluss an die Peripheriegeräte ausgestat-
tet sein. Diese Schnittstelle wird als Schutzschnittstelle gemäss Abschnitt 8.4 der Richtlinie bezeich-
net.
4.2

USB

Die Grössenwaage (MPE), die Bodenwaage (MPD) und die Personenwaage (MPC) können mit einer
USB Schnittstelle zum Anschluss an die Peripheriegeräte ausgestattet sein. Diese Schnittstelle wird als
Schutzschnittstelle gemäss Abschnitt 8.4 der Richtlinie bezeichnet.
Das für den Anschluss verwendete USB-Kabel darf nicht länger als 3 m sein.
Anhang Seite 6 von 14
EC Bauartzulassung Nr. DK 0199.365 rev.1

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