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Checkflug
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen
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notwendig.
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die
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Flugeigenschaften des zu überprüfenden Gleitsegels
gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
Risslänge von ^5 mm festgelegt.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und
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Erfahrung in der Lage sein, die DHV-Bauvorschriften mit
dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu
vergleichen und eventuell veränderte Eigenschaften
festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
o dass
das
Gleitsegelmuster
Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt
sind.
o Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung
des
Musters
geltenden
bekannt sein.
o Ein
Checkflug
muss
Aufziehverhalten,
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu
Negativkurven,
einseitiges Einklappen umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich
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nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht mehr
geflogen werden und muss zur Überprüfung zum
Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen, den
Fehler zu beheben.
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Sonstige vorgesehene Prüfungen
Kontrolle der Leinendehnung:
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Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer
o
Belastung von 6 daN zu messen und dann für 5
Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend
wieder unter 6 daN zu vermessen.
o Diese Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der
Leinenlängen durchzuführen und die Dehnungswerte im
Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
und
dessen
DHV-Bauvorschriften
mindestens
die
Punkte
Neigung
zum
Sackflug
Steuerweglängen,
>50%iges
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Prüfmittel
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Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel
müssen unbedingt die nachstehend
verwendet werden.
Luftdurchlässigkeitsmessgerät: KRETSCHMER
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Längenmessgerät: PLMG 01
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Festigkeitsmessgerät
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Maximalwertspeicher,
Messungen/Sekunde
Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A.
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GB 2270768
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Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen
gemäß den jeweiligen Herstellerangaben kalibriert und
gewartet werden.
Dokumentation
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Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ,
Größe,
Seriennummer,
Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
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Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem
Nachprüfprotokoll vermerkt.
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Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der
anzukreuzenden
Möglichkeiten
angegeben.
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In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie
Festigkeiten, Porosität, etc ein.
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Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller
Kontakt aufzunehmen um die weitere Verfahrensweise
abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den
Hersteller zur Reparatur).
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Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu
melden!
genannten Geräte
für
Leinen:
Messung
mit
Abtastrate
>
5
Baujahr)
müssen
im
des
Nachprüfprotokolls
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