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Wings of change Twister Betriebsanleitung Seite 16

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Checkflug
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen
-
notwendig.
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die
-
Flugeigenschaften des zu überprüfenden Gleitsegels
gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
Risslänge von ^5 mm festgelegt.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und
-
Erfahrung in der Lage sein, die DHV-Bauvorschriften mit
dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu
vergleichen und eventuell veränderte Eigenschaften
festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
o dass
das
Gleitsegelmuster
Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt
sind.
o Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung
des
Musters
geltenden
bekannt sein.
o Ein
Checkflug
muss
Aufziehverhalten,
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu
Negativkurven,
einseitiges Einklappen umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich
-
nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht mehr
geflogen werden und muss zur Überprüfung zum
Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen, den
Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen
Kontrolle der Leinendehnung:
-
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer
o
Belastung von 6 daN zu messen und dann für 5
Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend
wieder unter 6 daN zu vermessen.
o Diese Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der
Leinenlängen durchzuführen und die Dehnungswerte im
Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
und
dessen
DHV-Bauvorschriften
mindestens
die
Punkte
Neigung
zum
Sackflug
Steuerweglängen,
>50%iges
31
Prüfmittel
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel
müssen unbedingt die nachstehend
verwendet werden.
Luftdurchlässigkeitsmessgerät: KRETSCHMER
-
Längenmessgerät: PLMG 01
-
Festigkeitsmessgerät
-
Maximalwertspeicher,
Messungen/Sekunde
Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A.
-
GB 2270768
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen
gemäß den jeweiligen Herstellerangaben kalibriert und
gewartet werden.
Dokumentation
Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ,
Größe,
Seriennummer,
Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem
Nachprüfprotokoll vermerkt.
Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der
anzukreuzenden
Möglichkeiten
angegeben.
In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie
Festigkeiten, Porosität, etc ein.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller
Kontakt aufzunehmen um die weitere Verfahrensweise
abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den
Hersteller zur Reparatur).
Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu
melden!
genannten Geräte
für
Leinen:
Messung
mit
Abtastrate
>
5
Baujahr)
müssen
im
des
Nachprüfprotokolls
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