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Wings of change Twister Betriebsanleitung Seite 14

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Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung
-
des Fluggerätes vorgenommen und das Gleitsegel
anhand der offiziellen Herstellerunterlagen identifiziert.
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit,
-
Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
Das Ober-und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante,
-
Rippen
(inkl.
evtl.
Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops
werden
auf
Risse,
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen
und
sonstige
Auffälligkeiten
Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll festzuhalten.
Bei
Rissen
an
den
-
Beschädigungen muss die Reparatur unbedingt nur
durch Originalersatzteile und durch originales Nahtbild
erfolgen, kein Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht
originaler Ersatzteile u.s.w.
Sichtkontrolle der Leinen
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke,
-
Scheuerstellen, Verdickungen, Kernaustritte usw.) muss
diese sofort mit originalen Ersatzteilen und originalem
Nahtbild erneuert werden.
Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.)
-
muss diese sofort mit originalen Ersatzteilen und mit
originalem Nahtbild erneuert werden.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und
-
Speedsysteme sind auf Auffälligkeiten wie Risse,
Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und
starke Abnutzungen untersucht und anschließend unter
einer Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten Werte
sind den Vorgaben des DHV-Typenkennblattes
27
vorhandener
V-Rippen),
Scherstellungen,
Dehnungen,
untersucht.
Das
Nähten
und
anderen
gegenüberzustellen
und
dokumentieren
Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen
-
sind zulässig
Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN
-
belastet. Die Vermessung erfolgt vom Leinenschäkel bis
zur
Kappe
gemäss
Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte
wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben
gesehen werden. Die ermittelten Gesamtleinenlängen
werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den
Sollleinenlängen
des
Typenkennblattes gegenübergestellt. Die Vermessung
der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche
Bedingungen
vorausgesetzt,
Symmetriecheck vorgenommen werden. Die Einhaltung
der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden
Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm
-
gegenüber dem Typenkennblatt abweichen, wobei
durch
die
Toleranzen
Trimmverschiebung vorliegen darf. Die Toleranzen der
Bremsleinen
betragen
gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen
-
vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise muss
beim Hersteller erfragt werden):
o wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze
erreichen,
wobei
entweder in + oder – Richtung abweichen darf
(gerechnet werden alle Werte von 12-15 mm).
o oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide
Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel: A/B
Leinen sind um 12-15 mm länger, während
gleichzeitig die C/D Leinen um 12-15 mm kürzer als
im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach
hinten durch Alterung)
im
Nachprüfprotokoll
zu
DHV-Methode.
Die
entsprechenden
DHV-
durch
einen
keine
nennenswerte
+/-
25
mm
Abweichung
die
Toleranzgrenze
lediglich
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