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Brennstoffe
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Brennstoffe
WARNUNG: Anlagenschaden / Umweltbe-
lastungen!
V Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- und Spanplatten-
abfälle zur Feuerung verwenden.
4.1
Zulässige Brennstoffe
– Naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz
(2 Jahre gelagert, Wassergehalt < 20 %)
– Holzbriketts nach DIN 51731 HP2
Holzarten unterscheiden sich im Heizwert.
– Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz
geeignet. Sie brennen langsam mit ruhiger Flamme
ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
– Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab
und neigen stärker zu Funkenbildung.
Durch Verwendung von feuchtem Brennstoff
kommt es zu Leistungsverlusten.
4.2
Brennstoffe richtig lagern
Lagerung außerhalb von Gebäuden
V Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes
an vor Niederschlag geschützter und belüfteter Stelle
lagern.
V Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und min-
destens an einer Seite abstützen.
Lagerung innerhalb von Gebäuden
V Bei Lagerung innerhalb eines Gebäudes, einen
möglichst trockenen und belüfteten Raum wählen.
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Bild 26 Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
blueline 4W - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.