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Vorschriften Für Brennstoffe; Zulässige Brennstoffe; Brennstoffe Richtig Trocknen Und Lagern - Buderus blueline 4W Bedienungsanleitung

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Vorschriften für Brennstoffe
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Vorschriften für Brennstoffe
3.1
Zulässige Brennstoffe
HINWEIS: Anlagenschaden und Umweltbe-
lastungen durch unzulässige Brennstoffe!
B Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, che-
misch behandelte Holzreste, Altpapier,
Hackschnitzel, Rinden- und Spanplatten-
abfälle zur Feuerung verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe
ist in Deutschland ein Verstoß gegen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der
Schweiz gegen die Luftreinhalteverordnung
(LRV).
Als Brennstoff für die Ofenanlage sind naturbelassenes,
luftgetrocknetes Scheitholz (Restfeuchte maximal 25 %)
zugelassen.
Wir empfehlen Buchenholz als den besten Brennstoff.
Nicht zugelassen sind z. B. folgende Brennstoffe:
• behandeltes Holz
• Spanplatten
• Hackschnitzel
• Kohle
• Koks
3.2
Brennstoffe richtig trocknen und
lagern
Der im Holz enthaltene Anteil an Wasser wird bei der Ver-
brennung verdampft. Die hierzu aufgewendete Energie
geht für das Heizen verloren. Frisch geschlagenes „grü-
nes" Holz hat einen sehr hohen Wasseranteil und somit
nur circa die Hälfte des Heizwertes von trockenem Holz.
B Um eine saubere und gute Verbrennung zu erreichen,
nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fordert
bei Scheitholz eine Restfeuchte unter 25 %
bezogen auf das Trocken- oder Darrgewicht
des Brennstoffes. Das erreichen Sie durch
ca. zwei Jahre Lagerung in der nachfolgend
beschriebenen Weise.
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Lagerung außerhalb von Gebäuden
B Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäu-
des, an einer vor Niederschlag geschützten und belüf-
teten Stelle lagern.
B Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und min-
destens an einer Seite abstützen.
B Darauf achten, dass zwischen den einzelnen Holzstö-
ßen ein Spalt vorhanden ist.
Mit der durchströmenden Luft wird die von der Holzo-
berfläche entweichende Feuchtigkeit besser abtrans-
portiert.
Bild 3
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
Lagerung innerhalb von Gebäuden
Die Lagerung von frischem Holz in geschlossenen Räu-
men (z. B. Keller, Garage) oder in Folien ohne genügend
Luftaustausch verhindert die Trocknung und führt zum
Stocken und Schimmeln des Holzes.
B Scheitholz in einem möglichst trockenen und belüfte-
ten Raum lagern.
Lagerungsdauer
Als Faustformel gilt:
• für Weichholz mindestens ein Jahr,
• für Hartholz mindestens zwei Jahre.
Wir empfehlen zwei bis drei Jahre Trocknung. Aufschluss
über die tatsächliche Holzfeuchte geben Feuchtemess-
geräte.
blueline 4W - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.

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