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Ist die Feuerraumtür richtig verschlossen?
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Ist der Schornsteinzug zu hoch?
... die Keramikgläser sehr rasch verrußen?
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Ein allmähliches Verrußen der Scheiben nach 8 bis 10 Stunden feuern ist normal.
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wurde trockenes, naturbelassenes Holz verwendet?
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Wurde der Kamineinsatz auf Betriebstemperatur gebracht?
... sich Luft in der Anlage befindet?
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Ist der Entlüfter richtig gesetzt?
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Ist der Entlüfter defekt?
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Ist der Anlagendruck zu niedrig?
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Ist das Ausdehngefäß zu klein?
... der Kessel schwitzt?
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Wurde eine Rücklauftemperaturanhebung installiert?
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Ist die Rücklauftemperaturanhebung defekt?
... der Pufferspeicher nicht warm wird?
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Ist Luft in der Anlage?
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ist die Umwälzpumpe defekt?
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Ist genügend Kesseltemperatur vorhanden?
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Sind die Wärmetauscherflächen gereinigt?
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Ist die Rücklauftemperaturanhebung defekt?
... die TAS anspringt?
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Ist der Pufferspeicher aufgeheizt?
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Ist die Rücklauftemperaturanhebung defekt?
... das SV immer wieder anspringt?
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Ist das Ausdehngefäß zu klein?
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Ist der Anlagendruck zu hoch?
17.
Welche Angaben benötigt ihr Kaminbauer?
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Sollten am Kamineinsatz Mängel auftreten, werden von unserem Händler folgende
Daten benötigt:
– Ident-Nummer und Gerätetyp
– Originalrechnung (Verkaufsdatum)
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Das Typenschild finden Sie unter dem Einlagestein/Gussrost/Aschekasten
im Feuerraum.
18.
Gewährleistung und Garantie
Montage und Übergabe des Gerätes durch einen Fachbetrieb sind Voraussetzung für die Herstellergarantie, ebenso die
Beachtung der geltenden baurechtlichen Vorschriften. Für Ihren Austroflamm-Kamineinsatz garantieren wir für die
einwandfreie Funktion des Korpus 6 Jahre, alle weiteren Bauteile aus Stahl und Guss 2 Jahre ab dem Erstverkaufsdatum.
Stahl- und Gussteile, die während der Garantiezeit Material- und / oder Verarbeitungsmängel aufweisen, werden gegen
Neuteile ersetzt.
Wir gewähren keine Garantie auf Verschleißteile (z.B.: Keramott, Dichtungen, Bodenrost), Oberflächenbeschichtungen,
Lack und Glas. Unsere Garantieleistung umfasst die kostenlose Lieferung der Neuteile. Arbeits- und Wegzeiten werden
dadurch nicht umfasst. Eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme wird dem Betreiber rückbelastet.
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Typenschild