Fernlicht/Parklicht
1
Fernlicht: blaue Kontrollleuchte
2
Lichthupe: blaue Kontrollleuchte
3
Parklicht
Parklicht links oder rechts*
Als zusätzliche Möglichkeit können Sie Ihr
Fahrzeug zum Parken einseitig beleuchten.
1.
Zündschlüssel in Stellung 0 drehen
oder abziehen
2.
Abblendlicht ausschalten
3.
Hebel in der entsprechenden Blinker-
stellung einrasten lassen.
Instrumentenbeleuchtung
Zur Regelung der Beleuchtungsstärke das
Rändelrad drehen.
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Online Version für Sach-Nr. 01 40 0 157 488 - © 10/03 BMW AG
Leuchtweitenregulierung
Bei beladenem Fahrzeug die Leucht-
weite reduzieren, sonst wird der Ge-
genverkehr
geblendet.<
0
= 1 bis 2 Personen, ohne Zuladung
1
= 2 Personen, mit Zuladung
2
= 1 Person, mit max. Zuladung
Zulässige Hinterachslast beachten, siehe
Seite 107.
Xenonlicht*
Fahrzeuge mit Xenonlicht sind mit einer
automatischen Leuchtweitenregulierung
ausgerüstet.
Nebellicht
Nebelscheinwerfer*
Die grüne Kontrollleuchte in der
Instrumentenkombination leuchtet
bei eingeschalteten Nebelschein-
werfern.
Ist die automatische Fahrlichtsteue-
rung aktiviert, wird das Abblendlicht
beim Einschalten der Nebelscheinwerfer
automatisch
eingeschaltet.<