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9. WIR GARANTIEREN

Diese Garantiebedingungen gelten nur für die Länder
Österreich, Deutschland und der Schweiz. Für alle übrigen
Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs.
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der
Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim
RIKA Fach- bzw. Vertragshändler durch Rechnung und
Angabe von Kaufdatum, Modellnamen, Seriennummer
sowie Reklamationsgrund schriftlich geltend zu machen.
GARANTIE
5 Jahre auf den geschweißten Ofenkorpus. Dies betrifft
ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung sowie
die kostenlose Ersatzlieferung. Arbeits- und Wegzeiten
werden durch die Herstellergarantie nicht abgegolten.
Es dürfen ausschließlich nur vom Hersteller gelieferte
Originalteile verwendet werden. Bei Nichtbeachtung –
Garantieverlust!
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass das Gerät
sachgemäß
laut
den
jeweils
Kaufdatums
aktuellen
Inbetriebnahmeanleitungen
genommen wurde. Der Anschluss muss durch einen für
derartige Geräte ausgewiesenen Fachmann erfolgen.
Alle etwaigen Kosten die dem Hersteller durch eine
ungerechtfertigte
Garantieinanspruchnahme
werden dem Anspruchnehmer rückbelastet.
zum
Zeitpunkt
des
Benutzer-
und
installiert
und
in
Betrieb
entstehen,
Ausgenommen
sind
feuerberührte
Teile
Oberflächenbeschichtungen
Dichtungen,
Brennmulden,
Umlenkplatten,
Schamotte),
Keramiken,
Zündelemente,
Sensoren,
Temperaturwächter.
Ebenso
ausgenommen
Nichtbeachtung der Herstellervorschriften zum Betrieb des
Gerätes
entstehen
Überhitzung, Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
unsachgemäßer Eingriff am Gerät oder der Abgasleitung,
elektrische Überspannung, ein fehlerhaft auf das Gerät
eingestellter
bzw.
Kaminzug,
Kondenswasser, nicht durchgeführte oder
mangelhafte Wartung bzw. Reinigung, Nichtbeachtung der
jeweils
geltenden
unsachgemäße Bedienung vom Betreiber oder Dritten,
Transport- und Händlingsschäden.
VON
DER
GARANTIE
GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
17
VERSCHLEISSTEILE
wie
Glas,
(z.B.
Griffe,
Blenden),
Roste,
Zugplatten,
Feuerraumauskleidungen
Natursteine,
Thermosteine,
Brennraumfühler
sind
Schäden,
die
oder
verursacht
werden
ungenügender
oder
zu
baurechtlichen
Vorschriften,
BLEIBEN
GESETZLICHE
und
Lack,
(z.B.
und
durch
wie
starker

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