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Gewährleistung Des Herstellers; Produktprüfung Beim Hersteller; Gewährleistung Und Haftung Des Herstellers; Ausschluss Der Gewährleistung Und Haftung Des Herstellers - Atlas AR 35 Super Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.6 Gewährleistung des Herstellers
1.6.1
Produktprüfung beim Hersteller
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HINWEIS!
Sollten trotz aller Prüfungen während der Gewährleistungszeit Schäden auf Grund von
Konstruktions-, Fertigungs-, Montage- oder Materialfehlern auftreten, gelten die vertraglich
vereinbarten Gewährleistungsbedingungen.
1.6.2
Gewährleistung und Haftung des Herstellers
1.6.3
Ausschluss der Gewährleistung und Haftung des Herstellers
1.6.4

Besitzerwechsel (z.B. Verkauf) des Radladers

HINWEIS!
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil des Radladers und muss bei einem Verkauf oder
Besitzerwechsel am Gerät vorhanden sein. Falls keine Betriebsanleitung vorhanden ist, fordern
Sie diese unter Angabe der Fahrgestell-Nummer beim ATLAS-Vertragshändler an.
Dieser Radlader ist nach den anerkannten Regeln der
Technik und den gültigen sicherheitstechnischen
Vorgaben produziert und beim Hersteller in Betrieb
genommen und geprüft worden. Alle Bauteile und
Funktionen des Radladers wurden vor Auslieferung
ausreichend geprüft und getestet. Der Radlader hat
unser Werk in einem funktionsfähigen Zustand verlassen.
Die Gewährleistungszeit beträgt, je nach gewählter
Laufzeit, zwischen 12 und 48 Monaten. Nähere
Informationen zu den optionalen Gewährleistungs-
verlängerungsprogrammen erhalten Sie bei Ihrem
ATLAS-Vertragshändler. Die Gewährleistungszeit
beginnt ab dem Tag der Übergabe des Radladers und
wird im Übergabeschein, siehe Kapitel Übergabe- und
Nachweisscheine, dokumentiert.
Der Hersteller des Radladers übernimmt keine
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden bei:
Benutzung des Radladers entgegen der
bestimmungsgemäßen Verwendung, siehe Abschnitt
Maschinenbezeichnung und Verwendungszweck,
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und der darin
enthaltenen Sicherheits- und Betriebshinweise,
Schäden durch Bedienfehler oder Wartungsmängel,
Verwendung von Kraftstoffen und Ölen, die nicht den
Vorgaben entsprechen,
Verwendung von nicht vom Hersteller zugelassenen
Anbauwerkzeugen bzw. bei nicht ausschließlicher
Verwendung von Original-ATLAS-Ersatzteilen,
Durchführung von Reparatur- und
Inspektionsarbeiten, die spezielles Fachwissen
erfordern, durch anderes als ATLAS-Fachpersonal,
Durchführung von eigenmächtigen baulichen
Veränderungen am Radlader, Dieselmotor oder der
Hydraulikanlage,
Überschreiten der Leistungsgrenzen des Radladers.
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