8.6.2
Teilnahme von Erdbaumaschinen am öffentlichen Straßenverkehr
HINWEIS!
Erdbaumaschinen dürfen nur auf öffentlichen Straßen fahren, wenn sie nach der StVZO und StVO
ausgerüstet sind und der Fahrer den entsprechenden Führerschein besitzt.
8.6.3
Notwendige Fahrerlaubnis
8.6.4
Notwendige Dokumente
Beträgt die bbH weniger als 25 km/h, ist die
Fahrererlaubnis der Führerscheinklasse L erforderlich.
Die zulässige Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt.
Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei
Erdbaumaschinen...
... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die
Führerscheinklasse B erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg die
Führerscheinklasse C1 erforderlich.
... mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7500 kg die
Führerscheinklasse C erforderlich.
Ist die bbH höher als 20 km/h, dann muss das Fahrzeug
ein eigenes Kennzeichen haben.
Ist die bbH niedriger als 20 km/h, dann muss eine
Kennzeichnung nach StVZO §64 auf der linken Seite des
Fahrzeugs mit folgenden Angaben erfolgen:
Vorname / Zuname
Firmenname und Firmensitz
Betriebserlaubnis
Prüfbericht gemäß VGB 40 § 50
(Sachkundigenprüfung)
Führerschein
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