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Gewährleistung Des Herstellers; Produktprüfung Beim Hersteller; Ausschluss Der Gewährleistung Und Haftung Des Herstellers; Besitzerwechsel Des Radladers (Verkauf) - Atlas AR 40 Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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AR 40
1.7
Gewährleistung des Herstellers
1.7.1 Produktprüfung beim
Hersteller
1.7.2 Gewährleistung und Haftung
des Herstellers
Ausschluss der Gewährleistung und
Haftung des Herstellers
1.7.3 Besitzerwechsel des
Radladers (Verkauf)
Dieser Radlader ist nach den anerkannten Regeln der
Technik und den gültigen sicherheitstechnischen Vorgaben
produziert und beim Hersteller in Betrieb genommen und
geprüft worden. Alle Bauteile und Funktionen des Radladers
wurden vor Auslieferung ausreichend geprüft und getestet.
Der Radlader hat unser Werk in einem
funktionsfähigen Zustand verlassen.
i
HINWEIS!
Sollten trotz aller Prüfungen Schäden während der
Gewährleistungszeit aufgrund von Konstruktions-,
Fertigungs-, Montage- oder Materialfehlern
auftreten, gelten die vertraglich vereinbarten
Gewährleistungsbedingungen.
Die Gewährleistungszeit beträgt, je nach gewählter Laufzeit,
zwischen 12 und 48 Monaten. Nähere Informationen zu den
optionalen Gewährleistungsprogrammen erhalten Sie über
Ihren ATLAS-Vertragshändler.
Die Gewährleistungszeit beginnt ab dem Tag der Übergabe
des Radladers und wird im Übergabeschein, siehe Kapitel
Übergabe- und Nachweisscheine, dokumentiert.
Der Hersteller des Radladers übernimmt keine
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden, wenn:
• der Radlader entgegen der bestimmungsgemäßen
Verwendung verwendet wurde, siehe Abschnitt
Maschinenbezeichnung und Verwendungszweck,
• die Betriebsanleitung und die darin enthaltenen Sicher-
heitsbestimmungen und Betriebshinweise nicht gelesen,
beachtet und angewendet wurden,
• durch Bedienfehler oder Wartungsmängel Schäden am
Radlader entstanden sind,
• die verwendeten Kraftstoffe, Hydraulik- und Getriebeöle
nicht den Vorgaben entsprechen,
• keine vom Hersteller zugelassenen Anbauwerkzeuge und
keine Original ATLAS-Ersatzteile verwendet wurden,
• Reparatur- und Inspektionsarbeiten, die spezielles
Fachwissen erfordern, nicht durch ATLAS-Fachpersonal
durchgeführt wurden,
• eigenmächtige bauliche Veränderungen am
Radlader, Dieselmotor oder der Hydraulikanlage
durchgeführt wurden,
• die Leistungsgrenzen des Radladers überschritten wur-
den.
HINWEIS!
i
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil des Rad-
laders und muss bei einem Verkauf oder Besit-
zerwechsel am Gerät vorhanden sein. Falls keine
Betriebsanleitung vorhanden ist, fordern Sie diese
unter Angabe der Fahrgestell-Nummer beim
ATLAS-Vertragshändler an.
Betriebsanleitung
Gewährleistung des Herstellers
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