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Wartungsmeldung (A08); Frostschutzgrenze (A09) - Wolf BM Serie Bedienungsanleitung

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Wartungsmeldung
Parameter A08
A08
0
Werkseinstellung: 0
Einstellbereich: 1 bis 104 Wochen
Individuelle Einstellung: _____
Frostschutzgrenze
Parameter A09
A09
°C
2.0
Werkseinstellung: 2°C
Einstellbereich: -20 bis +10°C
Individuelle Einstellung: _____
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2. Bedienebene - Fachmann
Mit dem rechten Drehknopf in der Menüebene Fachmann (nach
Codeeingabe) den Anlagenparameter A08 „Wartungsmeldung"
anwählen.
Der Parameter „Wartungsmeldung" wird durch Drücken (Anzeige
blinkt im Display) und anschließendes Drehen des rechten Dreh-
knopfs verändert. Nachdem der Parameter „Wartungsmeldung"
eingestellt ist, wird durch erneutes Drücken des rechten Dreh-
knopfs die Einstellung bestätigt.
Durch Betätigung der Infotaste kann in die Standardanzeige
zurück gewechselt werden.
Anmerkung:
Aktiviert man den Parameter „Wartungsmeldung", d.h. Einstellwert
größer 0 setzen, wird nach Ablauf der eingestellten Wochen die
Meldung "Wartung" im Display angezeigt. Die Meldung kann mit
der Taste „Absenken" (1. Bedienebene) quittiert werden. Danach
startet der Zyklus erneut.
Die Einstellungen haben folgende Bedeutung:
0 Wochen → Wartungsmeldung abgeschaltet
52 Wochen → Wartungsmeldung einmal jährlich
Mit dem rechten Drehknopf in der Menüebene Fachmann (nach
Codeeingabe) den Anlagenparameter A09 „Frostschutzgrenze"
anwählen.
Der Parameter „Frostschutzgrenze" wird durch Drücken (Anzeige
blinkt im Display) und anschließendes Drehen des rechten Dreh-
knopfs verändert. Nachdem der Parameter „Frostschutzgrenze"
eingestellt ist, wird durch erneutes Drücken des rechten Dreh-
knopfs die Einstellung bestätigt.
Durch Betätigung der Infotaste kann in die Standardanzeige
zurück gewechselt werden.
Unterschreitet die Außentemperatur den eingestellten Wert, läuft
die Kesselkreispumpe ständig.
Sinkt die Kesselwassertemperatur unter den fest eingestellten
Wert von +5°C, schaltet der Brenner ein und heizt bis zur
Kesselminimaltemperatur auf.
Hinweis:
Die Werkseinstellung darf nur verändert werden, wenn
sichergestellt ist, dass bei niedrigeren Außentemperaturen ein
Einfrieren der Heizungsanlage und deren Komponenten nicht
erfolgen kann.
3061595_1008

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