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Abschnitt 2 Betriebssicherheit Und Unfallverhütung; Betriebssicherheit; Verwendete Begriffe; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - HERKULES Vision Serie Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Abschnitt 2 Betriebssicherheit und Unfallverhütung

2.1 BETrIEBssICHErHEIT

Der Maschinenbediener soll über die Risiken, die mit
Arbeitsunfällen zusammenhängen, über die Vorrich-
tungen, die für seine Sicherheit bestimmt sind, und über
die allgemeinen Regeln zur Unfallverhütung, die von
der nationalen Gesetzgebung und den Richtlinien vor-
geschrieben sind, unterrichtet werden. Bei dem Entwurf
und der Herstellung der Maschine wurden alle potenti-
ellen Gefahrensituationen einkalkuliert und geeignete
Schutzvorrichtungen eingesetzt. Dennoch bleibt die
Anzahl an Unfällen, die durch einen unvorsichtigen und
unsachgemäßen Einsatz der Maschine verursacht werden,
hoch. Zerstreuung, Unachtsamkeit und Selbstüberschät-
zung führen oft zu Unfällen; andere Unfallursachen sind
Ermüdung und Schlafbedürfnis. Daher ist es erforderlich,
dieses Handbuch, und insbesondere den Abschnitt über
die Sicherheitsvorschriften, sehr aufmerksam zu lesen.
die Herstellerfirma weist jede Verantwortung von sich,
im Falle einer fehlenden Beachtung der Vorschriften
zur Betriebssicherheit und zur Unfallverhütung, die
von der Gesetzgebung vorgeschrieben bzw. in diesem
Handbuch enthalten sind.
Achten sie auf dieses zeichen, wenn es in diesem
Handbuch erscheint. Es weist auf eine mögliche
Gefahrensituation hin.

2.1.1 VErWENdETE BEGrIFFE

Nachfolgend finden Sie Definitionen von Personen und
spezifischen Situationen, die mit der Maschine und/
oder Personen, die mit der Maschine in engem Kontakt
arbeiten, zu tun haben.
• BENUTzEr: eine Person, Körperschaft oder
Gesellschaft, welche die Maschine erworben oder
geliehen hat und diese gemäß ihrem Zweck benutzen
möchte. Der Benutzer trägt die Verantwortung für die
Maschine und für die Schulung des verantwortlichen
Bedienpersonals.
• GEFAHrENBErEICH: Jeder Bereich innerhalb
und/ oder in der Nähe der Maschine, in dem der
Aufenthalt einer ausgesetzten Person ein Sicherheits-
und Gesundheitsrisiko darstellt.
Gefahr!
• AUsGEsETzTE PErsoN: Jede Person, die sich ganz
oder teilweise innerhalb der Gefahrenzone befindet.
• AUTorIsIErTEr FACHHäNdlEr: eine
Werkstatt mit der rechtlichen Befugnis der
Herstellerfirma, die über das Fachpersonal verfügt,
das zur Durchführung von Kundendiensteingriffen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten - auch solchen,
die einen gewissen Schwierigkeitsgrad aufweisen-,
die der Aufrechterhaltung eines einwandfreien
Maschinenbetriebs dienen, befähigt ist.
2.1.2 AllGEMEINE
sICHErHEITsVorsCHrIFTEN
Eine Nichtbeachtung der im Abschnitt 2
«Betriebssicherheit und Unfallverhütung»
beschriebenen Vorschriften und eine eventuelle
Verletzung der sicherheitsvorrichtungen befreit
die Herstellerfirma von jeglicher Verantwortung
für das Auftreten eventueller Unfälle, schäden oder
Betriebsstörungen der Maschine.
Allgemeine Hinweise:
-
Der Benutzer verpflichtet sich, die Maschine
ausschließlich dem Fachpersonal anzuvertrauen, das
für die Benutzung der Maschine speziell geschult
wurde.
-
Der Benutzer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu
ergreifen, damit keine unbefugten Personen die
Maschine in Betrieb nehmen.
-
Der Benutzer verpflichtet sich, eigenes Personal
über die Anwendung und Beachtung der
Sicherheitsvorschriften auf adäquate Weise zu
informieren.
-
Der Benutzer hat die Herstellerfirma über das
Auftreten von Mängeln oder Störungen der
Sicherheitssysteme sowie über jede mutmaßliche
Gefahrensituation zu unterrichten.
-
Der Bediener muss immer die für ihn individuell
vorgesehenen Schutzmittel, die von der Gesetzgebung
vorgeschrieben sind, verwenden und alle Inhalte
dieses Handbuchs beachten.
-
Der Bediener muss alle Gefahren- und
Sicherheitsschilder auf der Maschine beachten.
-
Der Bediener darf keine Schritte unternehmen
und keine Eingriffe durchführen, die nicht in seine
Zuständigkeit fallen.
-
Die Maschine wurde nur mit dem gelieferten
Zubehör bei der amtlichen Prüfung abgenommen.
Warnung!
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