• Beachten Sie die Vorschriften vom Gesetzgeber Ihres Landes.
Im Anhang-C finden Sie Hinweise zur Anbringung einer Beleuchtung, gültig für die
BRD.
• Die Fahrt auf öffentlichen Straßen darf nur wie im Kapitel „Transportstellung" beschrieben
durchgeführt werden.
• Die Hydraulikunterlenker (4) so fixieren, daß das Gerät seitlich nicht ausschwenken
kann.
Beleuchtung bei Straßenfahrt
Auf Wunsch kann eine Beleuchtungseinheit geliefert werden
(1).
Einzelteile siehe Ersatzteilliste.
- Beleuchtung anschließen und Gerät zum Transport hochheben.
0401-D-TRANSPORT_385
Straßentransport
tranSportStellunG
noVADiSC 225, 265, 305, 350
- 9 -
noVADiSC 400
D