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CAPITO flexito 25 - duo Bedienungsanleitung Seite 7

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Vor der lnbetriebnahme ist die werkseitige Einstellung des Gerätes mit den örtlichen Versorgungs-
bedingungen zu vergleichen.
Eine eventuell notwendige Umstellung muss durch einen Heizungsfachmann erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebsweise abgestimmtes Abgas- bzw. Zuluft/
Abgas-System. Die Ausführung ist abhängig vom Aufstellort und den baulichen Gegebenheiten.
Baurechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sind zu beachten. Die Abgasanlage ist geneh-
migungsbedürftig. Schalten Sie deshalb frühzeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein.
Bei Anschluss an eine feuchteunempfindliche Abgasanlage muss deren Brennwerttauglichkeit
geprüft werden - minimal zulässige Abgastemperatur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des Kessels zu brennbaren Bauteilen
sind nicht erforderlich. Bei Nennwärmeleistung der Feuerstätte werden keine höheren
Bauteiltemperaturen als 85°C erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der zuständigen Abwasserbehörde anzuzeigen.
Maßgebend für die Einleitung von Kondenswasser in die öffentliche Kanalisation sind die
kommunalen Abwasserbestimmungen.
Das Kondenswasser des Brennwertkessels unterschreitet die geforderten Grenzwerte für die
,,Konzentration von Abwasserinhaltsstoffen in Abgaskondensaten" des ATV-Merkblattes M 251.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch einen Fachmann nach den jeweils
geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen die gültigen Vorschriften und
die Vorgaben des zuständigen Energieversorgungsunternehmens berücksichtigt werden.
Anforderungen an das Heizungswasser
Vor der lnbetriebnahme muss die Heizungsanlage sowohl bei Neu- als auch bei Altanlagen gespült
werden.
Bei einer Gesamthärte von 17°dH (=3mmol/l) darf die gesamte Füllmenge an Auffüll- oder
Nachfüllwasser 20 l/kW nicht überschreiten, d.h. bis zu einer Gesamthärte von 17° dH dürfen
beim GBK 25 max. 500 l Wasser, beim GBK 35 max. 700 l Wasser unbehandelt in die Anlage
eingefüllt werden. Wenn die Gesamthärte unter oder über 17° dH liegt, wird die zulässige
Gesamtfüllmenge in Litern/kW nach folgender Formel errechnet:
m
=
Härtegrad des Füllwassers in ° dH
max
Beispiel: GBK 25, Trinkwasser mit Gesamthärte von 20 º dH
Wenn das Anlagenvolumen größer als die errechnete maximale Füllmenge unbehandelten
Trinkwassers ist, muss das Füllwasser zum Teil enthärtet, besser entsalzt werden, so dass die
oben genannten Werte für die gesamte Füllmenge sicher eingehalten werden. Das so gemischte
Heizungswasser sollte noch eine Resthärte von 7 – 8 °dH haben. Größere Anlagenvolumen sind
vor allem in Bestandsanlagen mit Radiatoren für den Schwerkraftbetrieb und bei Einbindung von
Pufferspeichern vorzufinden. Beachten Sie, dass eine Wasserenthärtung mittels Kationen-
austausch grundsätzlich nicht zulässig ist, es sei denn, die Leitfähigkeit des Füllwassers
überschreitet dadurch nicht den Wert von 700 µS/cm.
Füllen Sie die Heizungsanlage auch niemals ausschließlich mit demineralisiertem oder
destilliertem Wasser, weil es schwere Korrosionsschäden an Anlagenbauteilen hervorrufen kann.
Mischungen von demineralisiertem Wasser (VE-Wasser) mit Trinkwasser sind hingegen zur
Füllung von Heizungsanlagen hervorragend geeignet.
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden an dem Aluminium-Wärmetauscher ist ein pH-Wert
des Füllwassers zwischen 6,5 und 8,5 einzuhalten (bei Heizungsanlagen mit Bauteilen aus Eisen-
und Kupferwerkstoffen liegt der optimale Wert zwischen pH 8 und pH 8,5). Wir empfehlen eine
Kontrolle des pH-Werts ca. 3 – 6 Monate nach der Erstinbetriebnahme bzw. nach einer Neube-
füllung der Heizungsanlage und bei jeder Wartung. Um den pH-Wert stabil zu halten, empfehlen
wir bei der Aufbereitung des Heizungswassers eine Resthärte von 7 – 8°dH einzustellen.
Die Leitfähigkeit des Füllwassers darf 700 µS/cm nicht überschreiten
Der max. zulässige Chloridgehalt des Füllwassers ist 250 mg/l.
Das Eindiffundieren von Sauerstoff durch z.B. nicht diffusionsdichte Fußbodenheizungen oder
zu klein bemessene Ausdehnungsgefäße muss vermieden werden. ggf. ist ein Wärmetauscher
zur Systemtrennung bzw. ein zusätzliches Ausdehnungsgefäß einzubauen.
Bei Verwendung von Frost- und Korrosionsschutzmittel ist darauf zu achten, dass diese für
17 x 20
340/20 = 17 l / kW
17 l/kW * 25 kW = 425 l
max. unbehandelte Füllmenge 425 l
Allgemeine Hinweise
l / kW
.
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