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Die Firma Arctic Cat AG erstreckt
die
gesetzliche
Gewährleistung
auf jedes neue Arctic Cat ATV und
jeden
Ersatz-
und
welcher von Arctic Cat produziert,
bzw. verkauft wurde. Anspruch auf
Gewährleistung hat der Käufer nur
für Teile und Zubehörteile, die über
eine autorisierten Arctic Cat Fach-
werkstätte gekauft wurden. Ge-
währleistungsansprüche für ATV´s
gelten für den Erstverkäufer, kön-
nen aber gegen eine Gebühr von
25.- Euro an Dritte übertragen
werden.
Die Gewährleistung verfällt, wenn
nicht original Arctic Cat Teile ver-
wendet werden. Arctic Cat über-
nimmt keine Haftung für daraus
entstehende Schäden.
Arctic Cat übernimmt Ersatzteilkos-
ten für alle Teile, die als gewähr-
leistungsfähig gelten. Die Repara-
turarbeiten müssen bei sonstigem
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DEUTSCH
Verlust
der
sprüche von einer
Fachwerkstätte durchgeführt wer-
Zubehörteil,
den. Arctic Cat übernimmt weder
Transport- noch Mietkosten (für
Leihgeräte). Die Gewährleistung
für schadhafte Teile unterliegt der
Überprüfung von Arctic Cat oder
einer
befugten
Arctic Cat behält sich das Recht
vor, solche Teile im Werk zu inspi-
zieren.
Gewährleistungs-Dauer:
1. 24 Monate gerechnet vom Ver-
1.
kaufsdatum für ATV-Geräte.
2. 6 Monate gerechnet vom Ver-
2.
kaufsdatum für Batterien.
3. 30 Tage gerechnet vom Ver-
3.
kaufsdatum für Teile und Zube-
3.
hör.
Von der Gewährleistung ausge-
schlossen sind: Mängel die auf
Missbrauch des Fahrzeuges oder
der Ersatz- und Zubehörteile zu-
68
Gewährleistungsan-
rückzuführen sind;
autorisierten
Teile, die einem natürlichen Ver-
schleiß unterliegen.
Kein Gewährleistungsanspruch
besteht bei:
• Fehlverhalten bei der „Einfahr-
Phase", unsachgemäße Instand-
Fachwerkstätte.
setzungs- und Aufbewahrungsar-
beiten.
• Reparaturen, die nicht von einer
autorisierten Fachwerkstatt durch-
geführt werden.
• Unsachgemäßer Behandlung
• Verwendung von falschen Verga-
serdüsen und anderen Zubehör-
teilen.
• Verwendung von falschem Kraft-
stoff, Schmierölen oder Zündker-
zen.
• ATV-Unfällen, Missbrauch oder
fahrlässigen Handlungen.
• Jede technische Veränderung des
Fahrzeuges, oder Entfernung von
Teilen ohne ausdrückliche Anwei-
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21.05.2006, 14:19 Uhr
Gewährleistung
Seite 66
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