2.3
Personalqualifikation
Die Frischwarmwasserstation darf nur von autorisiertem, ausgebildeten und eingewiesenem Personal
montiert, gewartet und instandgesetzt werden.
Nur Fachpersonal einsetzen, das aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung befähigt ist, Risiken zu
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erkennen und mögliche gefährdungen zu vermeiden.
Die Zuständigkeiten des Personals entsprechend seiner Qualifikation und Arbeitsplatzbeschreibung
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festlegen.
Sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Das Personal hat diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden.
Das Personal hat eine Unterweisung über auftretende gefahren erhalten.
Das Personal kennt und beachtet die einschlägigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften.
2.4
sicherheitsmassnahmen
Arbeitsplatz sauber und frei von behindernden gegenständen halten.
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Ausreichende Beleuchtung sicherstellen.
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Kinder, Haustiere und unbefugte Personen von Werkzeugen und Montageplätzen fernhalten.
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gefährdende Stoffe und Flüssigkeiten sicher und nicht im Bereich der Station lagern.
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Arbeiten an der Anlage nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
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Bauseits verwendete Materialien und Komponenten müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck uneinge-
schränkt geeignet und vom Hersteller geprüft bzw. zugelassen sein und müssen den geltenden gesetzen,
Normen, Richtlinien und Vorschriften entsprechen.
Nur entsprechende Materialien und Komponenten verwenden.
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Keine eigenmächtigen Veränderungen an der Frischwarmwasserstation vornehmen.
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Der Regler der Frischwarmwasserstation und die Pumpen werden mit elektrischer Spannung betrieben.
Anlage vor Beginn von Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten spannungsfrei schalten und
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gegen Wiedereinschalten sichern.
Betrieb
Wenn an der Anlage Schäden auftreten:
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Anlage ausser Betrieb nehmen.
Anlage nicht weiterbetreiben.
Wartung und reparatur
Abnehmen der Haube und Reparaturen nie durch den Betreiber vornehmen lassen.
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Reparaturen nur durch Fachkraft vornehmen lassen.
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Nur Originalersatzteile verwenden.
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Brandschutz
Zutreffende Brandschutzvorschriften und gültige Bauordnungen/Bauvorschriften beachten. Insbeson-
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dere in folgenden Fällen:
Beim Durchdringen von Decken und Wänden
In Räumen mit besonderen/verschärften Anforderungen an vorbeugende Brandschutzmassnahmen.
2.5
restrisiken
Wasserqualität
Korrosionsschutz und Steinbildung in der Planung gemäss DIN 1988-7 und Trinkwasseranalysen (gemäss
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DIN 50930 Teil 6) berücksichtigen.
Regelmässig gemäss DIN 1988 prüfen.
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6
Betriebsanleitung
TACOTHERM FRESH MEgA
V3.2015 | 08/2015 | Art.-Nr. 211302 | EA-Nr. 1168