1 GERÄTEBESCHREIBUNG
14
1.5
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichung wird dokumentiert, dass die
Geräte gemäß der Typenübersicht die grundlegenden An-
forderungen der Gasgeräterichtlinie (Richtlinie
90/396/EWG des Rates) und der EG-Richtlinie über die
elektromagnetische Verträglichkeit (Richtlinie
89/336/EWG des Rates) erfüllen.
Die Geräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der
Wirkungsgradrichtlinie (Richtlinie 92/42/EWG des Rates)
als Niedertemperaturkessel.
1.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Vaillant Gas-Heizkessel VKS BE ..2-3 ist nach dem
Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln gebaut. Dennoch können bei unsach-
gemäßer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des
Gerätes und anderer Sachwerte entstehen.
Das Gerät ist als Wärmeerzeuger für geschlossene Warm-
wasser-Zentralheizungsanlagen vorgesehen. Eine andere
oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein
der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das
Beachten der Bedienungs- und Installationsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.