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Sachmängelhaftung (Gewährleistung); Umwelttipps - Komenda EN 15194 Bedienungsanleitung

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Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
In Deutschland/Österreich und allen
Staaten, die dem EU-Recht unterlie-
gen, gelten teilweise vereinheitlichte
Bedingungen zur Gewährleistung/Sachmän-
gelhaftung. Informieren Sie sich über die für
Sie geltenden nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom
Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren
nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei
Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten
sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet,
dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Voraussetzung einer Eintrittspflicht des Ver-
käufers ist, dass bei Gebrauch und Wartung
alle vorgegebenen Bedingungen eingehalten
wurden. Diese finden Sie in den Kapiteln dieser
Bedienungsanleitung und den beiliegenden An-
leitungen der Komponentenhersteller.
D
A
In Deutschland /Österreich können Sie
in einem ersten Schritt Nacherfüllung verlangen.
Schlägt diese endgültig fehl, was nach zweima-
ligem Versuch der Nacherfüllung vermutet wird,
haben Sie das Recht auf Minderung oder können
vom Vertrag zurücktreten.
In der Schweiz ist die Haftung auf ein Jahr
CH
nach Kaufdatum beschränkt.
Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die
Wahl zwischen Wandelung, Minderung und
Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung.
Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich nicht
auf normalen Verschleiß im Rahmen des bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des An-
triebs und der Verzögerungseinrichtungen sowie
Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen des
Fahrers mit dem Fahrrad unterliegen funktions-
bedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs und E-
Bikes auch der Akku.
Falls der Hersteller Ihres Fahrrades oder
Pedelecs/E-Bikes zusätzliche Garantieleistun-
gen gewährt, informieren Sie sich bei Ihrem
Fachhändler. Die näheren Bedingungen der
Reichweite und einer möglichen Inanspruchnah-
me einer solchen Garantie entnehmen Sie bitte
den jeweiligen Garantiebedingungen.
Bei Eintreten eines Defekts/Haf-
tungsfalles wenden Sie sich an Ih-
ren Fachhändler. Heben Sie zum
Nachweis alle Kaufbelege und Inspektions-
nachweise auf.

Umwelttipps

Allgemeine Pflege- und Reinigungsmittel
Achten Sie bei der Pflege und Reinigung Ihres
Fahrrades darauf, die Umwelt zu schonen. Nut-
zen Sie deshalb bei der Pflege und Reinigung
nach Möglichkeit
biologisch abbaubare Rei-
nigungsmittel. Achten Sie darauf, dass keine
Reinigungsmittel in die Kanalisation geraten.
Verwenden Sie bei der Reinigung der Kette ein
entsprechendes Kettenreinigungsgerät und ent-
sorgen Sie das alte Kettenschmiermittel sachge-
mäß bei der entsprechenden Entsorgungsstelle.
Bremsenreiniger und Schmierstoffe
Verfahren Sie bei Bremsenreiniger und Schmier-
stoffen wie mit den allgemeinen Pflege- und Rei-
nigungsmittel.
Reifen und Schläuche
Reifen und Schläuche sind kein Rest- oder
Hausmüll und müssen bei einem Wertstoffhof in
ihrer Nähe entsorgt werden.
Carbonteile und -Rahmen
Carbonteile und -Rahmen sind in Lagen verkleb-
te Kohlefasermatten. Es ist zu empfehlen, die
defekten Teile durch ihren Fachhändler entsor-
gen zu lassen.
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