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Komenda EN 15194 Bedienungsanleitung Seite 13

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Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung im Gelände,
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfi-
guren, ausgelegt.
Typ 5
Cyclocrossräder
und entsprechend aus-
gestattete
Jugendrä-
der, Singlespeed/Fixie-
Räder im öffentlichen
Straßenverkehr und in
leichtem Gelände wie z.B. Feldwegen, sowie
auf abgesteckten Cyclocross Kursen eingesetzt
werden. Eine Teilnahme an Wettkämpfen ist nur
zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in anspruchsvollem Gelände,
das Überfahren von Hindernissen
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfi-
guren, ausgelegt.
Typ 6
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
und entsprechend aus-
gestattete
Pedelecs,
Jugendräder und Sing-
lespeed/Fixie-Räder im
öffentlichen Straßenver-
kehr und in mittelschwerem Gelände wie z.B.
Feldwegen, Trails und Cross Country-Kursen
eingesetzt werden. Es dürfen kleine Hindernis-
se wie Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren
werden. Entsprechende Schutzausrüstung (ge-
eigneter Helm, Handschuhe) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfi-
guren, ausgelegt.
Typ 7
All Mountain – Federweg ca. 120-150mm
und entsprechend aus-
gestattete Pedelecs im
öffentlichen
Straßen-
verkehr und im Gelän-
de eingesetzt werden.
Es dürfen Hindernisse wie Wurzeln, Steine oder
Stufen überfahren werden. Kleine Sprünge sind
zulässig. Entsprechende Schutzausrüstung (ge-
eigneter Helm, Handschuhe, evtl. Protektoren) ist
zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, hohe
Sprünge, Downhill oder Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Steilabfahrten oder hohe Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfi-
guren, ausgelegt.
Typ 8
Enduro – Federweg ca. 150 -180mm
und entsprechend ausgestattete Pedelecs im öf-
fentlichen Straßenverkehr und im Gelände einge-
setzt werden. Es dürfen Hindernisse wie Wurzeln,
Steine oder Stufen überfahren werden. Sprünge
sind zulässig. Entsprechende Schutzausrüstung
(geeigneter Helm, Langfinger-Handschuhe, evtl.
Protektoren) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
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