Sicherheitsinformationen
1.4
Betriebs-/Sicherheitshin-
weise
Kehrsaugmaschinen dürfen nur von
geeigneten Personen geführt werden,
die in der Bedienung ausgebildet sind,
dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen haben und
von Ihm ausdrücklich mit der Führung
beauftragt sind.
Es dürfen nur die vom
Unternehmer oder dessen
Beauftragten für den Ein-
satz der Kehrsaugmaschine
freigegebeben Flächen be-
fahren werden.
Vor dem Starten des Motors
grundsätzlich alle Antriebe
ausschalten.
Die Mitnahme von Begleitpersonen ist
nicht zulässig. Aufsitzgeräte dürfen nur
vom Sitz aus in Bewegung gesetzt
werden.
Die Maschine niemals unbeaufsichtigt
lassen, solange die Motoren nicht still-
gesetzt sind und die Maschine nicht
gegen unbeabsichtigte Bewegungen
gesichert ist.
Um ein unbefugtes Benutzen der Ma-
schine zu verhindern, ist durch Ziehen
des Schaltschlüssels der Antrieb zu
sperren.
Beim Transport der Maschine sind die
Motoren stillzusetzen. Die Bedie-
nungsperson hat bei ihrer Fahrweise
die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten der
Maschine auf Dritte, insbesondere auf
Kinder, zu achten.
Haube und Verkleidungen
nicht bei laufender
Maschine öffnen.
Diese Maschine darf nicht
als staubbeseitigende
Maschine mit Staubfilter-
Einsatz (Abscheider) zur
Beseitigung gesundheits-
gefährdender Stäube
eingesetzt werden.
Dreirädrige Fahrzeuge be-
sitzen eine geringere Fahr-
stabilität als vierrädrige
Fahrzeuge, daher:
- Fahren Sie niemals enge
Kurven mit hoher
Geschwindigkeit.
- Wenden Sie die Maschine
nur auf ebenen Flächen,
nie auf Steigungen.
- Fahren Sie Steigungen
und Gefällestrecken in
gerader Linie hinauf bzw.
hinunter.
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