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Samsung NP910S5JI Benutzerhandbuch Seite 120

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Anhang
Die HF-Feldstärke der Funkeinrichtungen (oder Geräte), die in Ihrem
Notebook möglicherweise integriert sind, liegen weit unterhalb der heute
bekannten HF-Emissionsgrenzwerte.
Da die Funkeinrichtungen (die in Ihrem Notebook möglicherweise
integriert sind) weniger Energie abstrahlen, als in den Sicherheitsstandards
und -empfehlungen zur Sicherheit von Funkeinrichtungen zugelassen
werden, geht der Hersteller davon aus, dass diese Geräte sicher verwendet
werden können. Unabhängig von der Energiemenge ist aber darauf zu
achten, dass der Mensch diesen Strahlungen beim Normalbetrieb nur in
minimalem Umfang ausgesetzt wird.
Unter gewissen Umständen ist der Einsatz von Funkeinrichtungen
einzuschränken. Nachfolgend einige Beispiele für häufige
Einschränkungen:
• HF-Funkübertragungen können die Geräte in Flugzeugen
stören. Gemäß den aktuellen Flugsicherheitsbestimmungen
müssen Funkgeräte auf dem Flug ausgeschaltet werden.
Beispielsweise gelten Geräte nach 802.11ABGN (auch
bekannt als drahtloses Ethernet oder Wifi) oder mit Bluetooth-
Kommunikation als Funkeinrichtungen.
• Der Betrieb von Funkeinrichtungen unterliegt
Einschränkungen möglicherweise in solchen Bereichen, in
denen die Gefahr von Störungen für andere Geräte oder
Dienst besteht. Der Einsatz von Funkeinrichtungen ist z. B. in
Flughäfen und Krankenhäusern sowie in Bereichen mit einer
sauerstoffreichen und mit brennbaren Gasen angereicherten
Atmosphäre eingeschränkt oder untersagt. Wenn Sie sich in
einem Bereich aufhalten, wo Sie sich unsicher sind, ob der
Einsatz von Funkeinrichtungen uneingeschränkt zulässig
ist, fragen Sie bei den zuständigen Stellen nach, ehe Sie die
Funkeinrichtung aktivieren.
• In allen Ländern gelten unterschiedliche Beschränkungen
für den Einsatz von Funkeinrichtungen. Da Ihr System mit
einer Funkeinrichtung ausgerüstet ist, müssen Sie sich auf
internationalen Reisen mit Ihrem System jeweils vor der
Abreise bei den für die Zulassung von Funkeinrichtungen
zuständigen örtlichen Stellen über eventuell bestehende
Einschränkungen für den Betrieb von Funkeinrichtungen
erkundigen.
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