quantum
M A S C H I N E N
-
G E R M A N Y
Legen Sie klar und eindeutig fest, wer für die verschiedenen Tätigkeiten an der Maschine
(Bedienen, Warten und Instandsetzen) zuständig ist.
Unklare Kompetenzen sind ein Sicherheitsrisiko!
Trennen Sie die Maschine stets von der elektrischen Spannungsversorgung. Dadurch verhin-
dern Sie den Betrieb durch Unbefugte.
INFORMATION
Alle Personen, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung zu tun
haben, müssen
•
die erforderliche Qualifikation besitzen,
•
diese Betriebsanleitung genau beachten.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
•
können Gefahren für das Personal entstehen,
•
können die Maschine und weitere Sachwerte gefährdet werden,
•
kann die Funktion der Getriebebohrmaschine beeinträchtigt sein.
1.4.2
Autorisierte Personen
WARNUNG!
Bei unsachgemäßem Bedienen und Warten der Maschine entstehen Gefahren für Men-
schen, Sachen und Umwelt.
Nur autorisierte Personen dürfen an der Maschine arbeiten!
Autorisierte Personen für die Bedienung und Instandhaltung sind die eingewiesenen und
geschulten Fachkräfte des Betreibers und des Herstellers.
1.4.3
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss das Personal mindestens einmal jährlich unterweisen über
•
alle die Maschine betreffenden Sicherheitsvorschriften,
•
die Bedienung,
•
die anerkannten Regeln der Technik.
Der Betreiber muss außerdem
•
den Kenntnisstand des Personals prüfen,
•
die Schulungen/Unterweisungen dokumentieren,
•
die Teilnahme an den Schulungen/Unterweisungen durch Unterschrift bestätigen lassen,
•
kontrollieren, ob das Personal sicherheits- und gefahrenbewusst arbeitet und die Betriebsan-
leitung beachtet.
1.4.4
Pflichten des Bedieners
Der Bediener muss
•
die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
•
mit allen Sicherheitseinrichtungen und -vorschriften vertraut sein,
•
die Maschine bedienen können.
Seite 8
Getriebebohrmaschine
B28GS B30GS B30GT
Sicherheit
Version 1.1
Stand 13. März 2002