Bedienungsanleitung für den Rauchmelder HS 103
Vor Inbetriebnahme bitte sorgfältig lesen und aufbewahren!
Funktionsbeschreibung
Der Rauchmelder HS 103 registriert Rauchentwicklung (Schwelbrände und offene Brände mit
Rauchentwicklung) und löst ab einer bestimmten Rauchkonzentration Alarm aus. Der Alarm erfolgt
über einen eingebauten Alarmgeber und einer roten LED.
Eigenschaften
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modernste optische Rauchmeldetechnik
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flaches Design (ø 110 mm, H: 30 mm)
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Selbsttest- und Batterie-Überwachungsfunktion
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integrierte Sirene
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Akustische Signalanzeige bei schwacher Batterie.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Rauchmelder HS 103 dient zur Meldung von Rauchentwicklung bei Bränden und Schwelbränden.
Der Gebrauch des Rauchmelders ist nur in trockenen Räumen im Innenbereich zugelassen. Der
Kontakt mit direkter Feuchtigkeit ist zu vermeiden.
Der Betrieb des Rauchmelders unter folgenden widrigen Umständen ist nicht zulässig:
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Nässe oder zu hohe Luftfeuchtigkeit
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Staub und brennbare Gase, Dämpfe oder Lösungsmittel
Als Stromversorgung ist ausschließlich der in den technischen Daten aufgeführte Batterietyp zu
verwenden. Versuchen Sie nie, den Rauchmelder mit einer anderen Spannung, mit anderen
Batterietypen oder einer anderen Energieversorgung zu betreiben.
Eine andere Verwendung als zuvor beschrieben führt zu Beschädigungen des Rauchmelders und ist
ausserdem mit Gefahren wie z.B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag etc. verbunden. Der
Rauchmelder darf nicht geändert bzw. umgebaut werden! Die Sicherheitshinweise sind unbedingt zu
beachten!
Sicherheits- und Warnhinweise
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Aus Sicherheits- und Zulassungsgründen (CE) ist ein eigenmächtiges Umbauen oder
Verändern des Rauchmelders nicht gestattet.
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Der Rauchmelder ist nur für Montage und Betrieb in trockenen, geschlossenen Innenräumen
zugelassen. Das Gerät darf nicht feucht oder nass werden. Eine direkte Sonneneinstrahlung
und der Betrieb in staubbelasteten Umgebungen ist zu vermeiden. Ferner darf das Gerät
keinen extremen Temperaturen (<-10°C / >+60°C), starken Vibrationen oder starken
mechanischen
Beschädigung.
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Der Rauchmelder darf nicht mit Farbe bestrichen oder mit einer Tapete überklebt werden.
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Rauchmelder ersetzen keine Versicherung.
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Bei Tiefschlaf bzw. unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist der Alarm unter Umständen
nicht wahrnehmbar.
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Das Gerät ist kein Spielzeug und gehört nicht in Kinderhände. Das Gerät darf nicht im
Zugriffsbereich von Kindern aufbewahrt oder betrieben werden.
Beanspruchungen
ausgesetzt
Ver 1.03
werden.
Es
1
1134-CPD-032
besteht
die
Gefahr
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der