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Hinweise Zur Entsorgung - DK Digital DVB-T350 Bedienungsanleitung

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Hinweise zur Entsorgung

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Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer
Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektro-
nik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben wer-
den. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf
Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
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Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht
mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung
zu geben.
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In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und
Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerich-
tet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei
entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger
die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
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Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt- oder Ih-
rer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkei-
ten der Rückgabe.
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