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Vereinbarungen Für Den Endverbraucher - Panasonic SV-AS3 Bedienungsanleitung

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Vor dem Öffnen der CD-ROM lesen Sie bitte Folgendes.
Vereinbarungen für den Endverbraucher
Ihnen ("Lizenznehmer") wird eine
Lizenz für die Software erteilt, unter der
Bedingung, dass die Vereinbarungen
und Konditionen für den
Endverbraucher ("Vereinbarung")
akzeptiert werden. Wenn der
Lizenznehmer nicht die Bedingungen
dieser Vereinbarung akzeptiert, geben
Sie die Software sofort der Matsushita
Electric Industrial Co., Ltd.
("Matsushita") oder Ihrem Händler
zurück.
Artikel 1 Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht die
Software zu verwenden, einschließlich
der Informationen auf der CD-ROM,
der Bedienungsanleitung und aller
mitgelieferten Medien (zusammen
"Software"), aber alle anwendbaren
Rechte auf Patente, Wahrenzeichen,
Handelszeichen und
Produktgeheimnisse der Software
werden nicht auf den Lizenznehmer
übertragen.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf diese Software
ausschließlich im Rahmen dieser
Vereinbarung verwenden, kopieren,
verändern, übertragen oder Dritten,
entgeltlich oder unentgeltlich die
Verwendung, Kopie oder Veränderung
der Software gestatten.
Artikel 3
Einschränkung des Kopierens
der Software
Der Lizenznehmer darf eine einzelne
Kopie der Software, ganz oder
teilweise, nur zu Sicherungszwecken
erstellen.
Artikel 4 Computer
Dieses Programm darf nur für einen
Computer verwendet werden, es darf
nicht für mehr als einen Computer
verwendet werden.
Artikel 5
Reverse Engineering,
Dekompilierung oder
Deassemblierung
Der Lizenznehmer darf die Software nicht
analysieren, dekompilieren oder
deassemblieren, es gelten jedoch die im
Heimatland des Lizenznehmers geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Matsushita,
oder deren Vertriebspartner übernehmen
keine Haftung für Defekte dieser Software
oder für Schäden welche dem
Lizenznehmer aufgrund des Analysierens,
Dekompilierens oder Deassemblierens
dieser Software entstehen.
Artikel 6 Entschädigungen
Die Software wird "WIE SIE IST" ohne
jegliche Garantie ausgeliefert, weder
ausdrücklich noch indirekt,
einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/
oder Eignung für bestimmte Zwecke.
Matsushita garantiert auch nicht die
Fehlerfreie oder ununterbrochene
Funktion der Software. Matsushita oder
ihre Händler sind nicht haftbar für
Schäden des Lizenznehmers welche
aus der Verwendung der Software
erwachsen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die
Software nicht in irgendeiner Form ohne
eine Exportlizenz, unter den
Bestimmungen des Landes in welchen
der Lizenznehmer ansitzt, zu exportieren
oder rückexportieren.
Artikel 8 Ende der Lizenz
Die Rechte des Lizenznehmers enden
automatisch, wenn der Lizenznehmer
gegen eine in den Vereinbarungen
bestimmte Klausel oder Kondition
verstößt. In diesem Fall muss der
Lizenznehmer die Software und
anhängige Dokumentation mit samt aller
Kopien auf eigene Kosten zerstören.
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VQT0P21

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