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7.6 Beleuchtung

Ihr Pedelec ist mit einer hochwer gen Fahrradbeleuchtung
ausgesta et, die der StVZO entspricht und ein amtliches Prüf-
zeichen hat. Das erkennen Sie an der Schlangenlinie mit dem
Buchstaben K und einer fünfstelligen Zahl.
Gespeist wird die Beleuchtung über den Akku des Antriebssys-
tems. Der Scheinwerfer ist ein hochwer ger LED-Scheinwerfer
mit hoher Lichtausbeute und Standlich unk on. Das Rücklicht
ist ebenfalls ein helles LED Licht mit einer Standlich unk on.
Der Stromverbrauch der Lichtanlage ist äußerst gering und hat
verschwindend geringe Auswirkungen auf die Reichweite des
Systems.
Sollte der Ladezustand des Akkus so gering sein, dass das
Antriebssystem ausgeschaltet wird, steht dennoch für min-
destens 2 Stunden Strom für den Betrieb der Lichtanlage zur
Verfügung.
Bei einer Störung der Lichtanlage überprüfen Sie, alle Kontakte
am Scheinwerfer und dem Rücklicht. Überprüfen Sie alle Kabel
auf eine Beschädigung.
Sollten Sie keine Fehler finden, suchen Sie zur Reparatur sofort
einen autorisierten Fachhändler auf.
Achtung: Eine nicht funk onierende Lichtanlage
ist gesetzeswidrig und gefährdet Ihr Leben im
Straßenverkehr. Fahrräder ohne Beleuchtung wer-
den bei Dunkelheit leicht übersehen. Sie riskieren
dadurch schwere Unfälle.
Weitere Informa onen zum Nabendynamo, Scheinwerfer und
Rücklicht finden Sie auf den beiliegenden Bedienungsanleitun-
gen der einzelnen Hersteller: Sollten Sie weitere Fragen haben
wenden Sie sich an den Fachhändler oder kontak eren Sie
unsere technische Hotline.
Das fahrraD

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