6. Bestimmungsgemäße Entsorgung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Nutzungsphase ist der Letztbesitzer verantwortlich.
Es gelten die vor Ort gültigen Umweltgesetze des entsprechenden Landes.
Folgend sind die wichtigsten Regelwerke , gültig für die Bundesrepublik Deutschland, gelistet:
• Gefahrstoffverordnung
• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-
/AbfG)
• Verordnung über die Verwertungs- und Besei-
tigungsnachweise
• Strafgesetzbuch (StGB), Achtundzwanzigster
Abschnitt "Straftaten gegen die Umwelt"; §326
- Umwelt gefährdende Abfallbeseitigung
• Altölverordnung
• Wasserhaushaltsgesetz
Die benutzten Kältemittel sind umweltgefährdend. Beim Umgang mit Kältemittel sind die bestehen-
den Vorschriften und Richtlinien zu befolgen.
Nur fachkundiges Personal darf solche Arbeiten ausführen.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§19g - 19l sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe. z.B.:
Mineral- und Teeröle (Kälteöle), halogenhaltige organische Verbindungen (Kältemittel)
Bezugsquellen:
Bundesanzeiger
-
Beuth Verlag
-
dtv (Deutscher Taschenbuch Verlag
-
7. Änderungsverlauf
Version Datum
A00
30.09.2015 B. Keßler Ursprungsdatei
A01
06.03.2017 B. Keßler Hinweis und Technische Daten gemäß F-
A02
12.10.2017 B. Keßler Bilder der Anlage aktualisiert
BAKL5N0201A
Name
Bemerkung
Gas-Verordnung aktualisiert.
Stand: 12.10.2017
• Verordnung über die Entsorgung von Altautos
und die Anpassung straßenrechtlicher Vor-
schriften
• Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über Stoffe,
die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
• Verordnung zum Verbot von bestimmten die
Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwas-
serstoffen
• Chemikaliengesetz § 27 Strafvorschriften
Datei
BAKL5N0201A
BAKL5N0201A
BAKL5N0201A
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