8. Bestimmungsgemäße Entsorgung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Nutzungsphase ist der Letztbesitzer verantwortlich.
Es gelten die vor Ort gültigen Umweltgesetze des entsprechenden Landes.
Folgend sind die wichtigsten Regelwerke , gültig für die Bundesrepublik Deutschland, gelistet:
• Gefahrstoffverordnung
• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-/AbfG)
• Verordnung über die Verwertungs- und
Beseitigungsnachweise
• Strafgesetzbuch (StGB), Achtundzwan-
zigster Abschnitt „Straftaten gegen die
Umwelt"; §326 – Umwelt gefährdende
Abfallbeseitigung
• Altölverordnung
Die benutzten Kältemittel sind umweltgefährdend. Beim Umgang mit Kältemittel sind die beste-
henden Vorschriften und Richtlinien zu befolgen.
Nur fachkundiges Personal darf solche Arbeiten ausführen.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§19g – 19l sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe.
Z.B.: Mineral- und Teeröle (Kälteöle), halogenhaltige organische Verbindungen (Kältemittel)
Bezugsquellen:
Bundesanzeiger
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Beuth Verlag
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dtv (Deutscher Taschenbuch Verlag
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9. Änderungsverlauf
Version Datum
Name
A00
07.03.2019
B. Keßler Ursprungsdatei
BAKL40T11AL.doc
• Wasserhaushaltsgesetz
• Verordnung über die Entsorgung von Altautos und
die Anpassung straßenrechtlicher Vorschriften
• Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen
Parlaments und des Rates über Stoffe, die zu ei-
nem Abbau der Ozonschicht führen
• Verordnung zum Verbot von bestimmten die
Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasser-
stoffen
• Chemikaliengesetz § 27 Strafvorschriften
Bemerkung
Stand: 07.03.2019
Datei
BAKL40T11AL
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