Herunterladen Diese Seite drucken

Gewährleistung; Bestimmungsgemäße Entsorgung - KONVEKTA HKL639 Bedienungsanleitung

Werbung

Unfallgefahr!
− Bitte widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit vorrangig dem Verkehrsgeschehen.
− Bedienen Sie Ihre Klimaanlage nur, wenn es die Verkehrssituation zulässt!
− Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedienungs- und Anzeigeelemente jederzeit eindeutig erken-
nen und ablesen können.
− Schützen Sie Displays und sonstige Anzeigeeinrichtungen vor störendem Sonnenstrahleinfall
und anderen optischen Störungsquellen.
− Beachten Sie bei der Bedienung, dass alle Taster am Steuergerät nicht für übermäßige Bean-
spruchung ausgelegt sind.
− Auch ein übermäßiges bzw. Beschleunigtes Betätigen der Tasten zur Einstellung gewünschter
Temperaturwerte beschleunigt keineswegs den Abkühlvorgang, sondern führt möglicherweise
zu einer Beschädigung der Bedieneinheit und beeinträchtigt somit die Gesamtfunktion Ihrer
Klimaanlage
4. Gewährleistung
Es gelten die jeweils gültigen „Allgemeinen Gewährleistungsrahmenbedingungen" der KONVEKTA
AG. Sie erhalten diese über unsere Abteilung GWL: gwl@konvekta.com.
5. Bestimmungsgemäße Entsorgung
Für die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Nutzungsphase ist der Letztbesitzer verantwortlich.
Es gelten die vor Ort gültigen Umweltgesetze des entsprechenden Landes.
Folgend sind die wichtigsten Regelwerke , gültig für die Bundesrepublik Deutschland, gelistet:
• Gefahrstoffverordnung
• Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-
/AbfG)
• Verordnung über die Verwertungs- und Be-
seitigungsnachweise
• Strafgesetzbuch (StGB), Achtundzwanzigster
Abschnitt „Straftaten gegen die Umwelt";
§326 – Umwelt gefährdende Abfallbeseiti-
gung
• Altölverordnung
• Wasserhaushaltsgesetz
Die benutzten Kältemittel sind umweltgefährdend. Beim Umgang mit Kältemittel sind die beste-
henden Vorschriften und Richtlinien zu befolgen.
Nur fachkundiges Personal darf solche Arbeiten ausführen.
Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§19g - 19l sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe.
z.B.: Mineral- und Teeröle (Kälteöle), halogenhaltige organische Verbindungen (Kältemittel)
Bezugsquellen:
Bundesanzeiger
-
Beuth Verlag
-
dtv (Deutscher Taschenbuch Verlag
-
BAKLC7371AA
• Verordnung über die Entsorgung von Altau-
tos und die Anpassung straßenrechtlicher
Vorschriften
• Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europä-
ischen Parlaments und des Rates über Stof-
fe, die zu einem Abbau der Ozonschicht füh-
ren.
• Verordnung zum Verbot von bestimmten die
Ozonschicht abbauenden Halogenkohlen-
wasserstoffen
• Chemikaliengesetz § 27 Strafvorschriften
Stand: 11.07.2017
Seite: 6/6

Werbung

loading