1.22 Sicherheitsanweisungen
Das Gerät darf nur mit korrekt ausgeführtem Schutzleiter betrieben werden.
1.30 Ersatzteile
Wenn Baugruppen oder Teile ausgetauscht werden, dürfen nur identische Baugruppen oder
Teile verwendet werden.
1.40 Transport/Lagerung
Nach der Auslieferung festgestellte Beschädigungen müssen dem Transportunternehmen
sofort mitgeteilt werden. Die Inbetriebnahme ist ggf. auszuschließen. Das Gerät darf nur in
trockener, staubfreier Umgebung bei Temperaturen von 0 bis 60 Grad eingelagert werden.
1.50 Elektrischer Anschluss
Alle Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn:
die elektrische Anlage spannungslos geschaltet und gegen unbeabsichtigtes
Wiedereinschalten gesichert ist
die Spannungsfreiheit überprüft wurde
sichergestellt ist, dass auch zusätzliche, für den Betrieb dieser Steuerung vorgesehene
Überwachungs- und Schutzeinrichtungen, fachgerecht installiert sind.
Beim Anschließen muss darauf geachtet werden, dass die geltenden Normen und Vorschriften
eingehalten werden
1.51 Betrieb
Bei Veränderungen gegenüber dem Normalbetrieb muss im Zweifelsfall das Gerät außer
Betrieb gesetzt und so gekennzeichnet werden, dass es nicht versehentlich von Dritten wieder
in Betrieb genommen wird. Außerdem ist der Kundendienst zu benachrichtigen.
1.60 Service
Alle Angaben der Betriebsanleitung zu Servicearbeiten müssen unbedingt eingehalten werden.
2.00 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Selbach Getränkekühl- und Zapfanlagen sind für den Ausschank gekühlter
Getränke geeignet. Diese Anlagen werden u.a. in der Gastronomie und im
Freizeitbereich eingesetzt.
Die Selbach Kühlgeräte sind nur für den vorgenannten Einsatzbereich zugelassen
und sind daher nicht zur Kühlung von heißen Flüssigkeiten, Chemikalien o. ä. geeignet.
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