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Lexmark 4432 Benutzerhandbuch Seite 191

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KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer
übertragen. Bei einer Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und
diese Lizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um
eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer,
der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen.
Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das
Softwareprogramm lediglich im in dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren
oder zuweisen. Zuwiderhandlungen sind nicht rechtswirksam.
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AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von
Lexmark für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu
verwenden. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden,
das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
6
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten,
entschlüsseln, verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer
in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur
und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden
Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das
Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms
erforderlich ist.
7
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
8
ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. Die gesamte Haftung von Lexmark, seine Lieferanten,
Tochterunternehmen und Händlern und Ihr ausschließlicher Rechtsanspruch bestehen in Folgendem: Lexmark
gewährleistet die oben beschriebene, ausdrücklich beschränkte Garantie. Falls Lexmark für fehlerhafte
Datenträger nicht wie in der Garantie angegeben haftet, können Sie die Lizenz beenden. Ihnen werden nach
Zurücksenden aller Kopien des Softwareprogramms die Kosten zurückerstattet.
9
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Da die Verwendung der Software optional und kostenlos ist, haften Lexmark
und seine Händler nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lexmark oder seinen
Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für zwingende Haftung von Lexmark nach
dem Produkthaftungsgesetz.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND LEXMARK, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER
WIEDERVERKÄUFER HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE,
EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE,
UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER JEGLICHE VERLUSTE VON, UNGENAUIGKEITEN
VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRÜCHE DRITTER ODER SCHÄDEN
AN TATSÄCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH
DIE ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES
SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER
LIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH
NICHT BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE
HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS
LEXMARK, SEINEN HÄNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS,
DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER
AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG FESTGELEGT IST. DIE OBEN
AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN
MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
Hinweise
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